CH/BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen tiefern Mindestzinssatz von 1,5%
Dieser Inhalt wurde am 01. September 2011 - 14:25 publiziert
Zürich (awp) - Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz von aktuell 2% per 2012 auf 1,5% anzupassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium (2. Säule) mindestens verzinst werden muss. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2%, teilt diese am Donnerstag mit. Entscheidend für die Höhe des Satzes seien dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
ra/ps