Navigation

CH/BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen tiefern Mindestzinssatz von 1,5%

Dieser Inhalt wurde am 01. September 2011 - 14:25 publiziert

Zürich (awp) - Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz von aktuell 2% per 2012 auf 1,5% anzupassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium (2. Säule) mindestens verzinst werden muss. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2%, teilt diese am Donnerstag mit. Entscheidend für die Höhe des Satzes seien dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
ra/ps

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Entdecken Sie wöchentlich unsere attraktivsten Reportagen

Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.