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CH/Bundesrat wehrt sich gegen Abschaffung der Amtsausübungsgarantie

Dieser Inhalt wurde am 20. Oktober 2010 - 17:25 publiziert

Bern (awp/sda) - Parlamentsmitglieder sollen nur noch für Äusserungen in den Räten oder Kommissionen Schutz vor Strafverfolgung geniessen. Dies schlägt eine Nationalratskommission vor. Der Bundesrat begrüsst dies. Die Vorschläge, die ihn betreffen, gehen ihm jedoch zu weit.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will mit neuen Regeln vor allem Indiskretionen aus Kommissionssitzungen den Riegel schieben. Er begrüsse die Bestrebungen, das Amtsgeheimnis besser zu schützen, hält der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative fest.
Der Bundesrat ist aber dagegen, dass die so genannte Amtsausübungsgarantie aufgehoben wird. Diese schützt die Bundesräte während der Dauer ihres Amtes vor einer polizeilichen oder gerichtlichen Verfolgung wegen Vergehen, die nicht im Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen.
Der Bundesrat möchte, dass dies so bleibt. Bei einem Strafverfahren könne die persönliche Beanspruchung der angeschuldigten Person die Amtsausübung schwerwiegend beeinträchtigen, gibt er zu bedenken. Dies sei namentlich bei Verhaftungen der Fall.
Der Gesamtbundesrat wäre betroffen. Er wäre in seiner Tägigkeit schwerwiegend eingeschränkt, wenn eines seiner Mitglieder ausfalle. Ein politischer Missbrauch durch die Einleitung eines unberechtigten Strafverfahrens gegen ein Bundesratsmitglied müsse zwingend vermieden werden.
Im Zentrum der Parlamentarischen Initiative steht indes die Abschaffung der relativen Immunität für Parlamentarier. Heute geniessen Parlamentarier für Äusserungen und Handlungen in den Räten und Kommission absolute Immunität: Sie können rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Geht es um Äusserungen und Handlungen ausserhalb des Parlamentsbetriebs, die im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit stehen, gilt die relative Immunität: Ein Strafverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn die Räte dafür grünes Licht geben. Die Räte stimmen in diesen Fällen jeweils darüber ab, ob die Immunität aufgehoben wird oder nicht.
Dieser Schutz sei heute nicht mehr gerechtfertigt, findet die Nationalratskommission. Ratsmiglieder sollten in politischen Auseinandersetzungen nicht ohne Risiko Ehrverletzungen begehen können.
Beibehalten werden soll die relative Immunität für Bundesrats- und Bundesgerichtsmitglieder. Über deren Aufhebung oder Wahrung sollen aber künftig nicht mehr die Räte, sondern Ratskommissionen entscheiden. Damit wäre der Bundesrat einverstanden.
Der Schutz der Parlamentarier vor Strafverfolgung hatte in letzter Zeit zum Beispiel in Zusammenhang mit SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer zu reden gegeben. Ein Anwalt hatte gegen Schlüer Strafanzeige eingereicht, weil ihn dieser in seinem Blatt "Schweizerzeit" als "anonymen Denunzianten" bezeichnet hatte.

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