CH/Bausparen: Nationalratskommission für indirekten Gegenvorschlag
Bern (awp/sda) - Zu den beiden Bauspar-Initiativen soll es einen indirekten Gegenvorschlag geben. Dieser Meinung hat sich nach dem Ständerat nun auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats angeschlossen. Sie gibt damit ihrer Schwesterkommission grünes Licht, die Vorlage im Detail auszuarbeiten.
Der Gegenvorschlag ist als Antwort auf Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes (HEV) sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) gedacht. Beide haben zum Ziel, den Kauf von Wohneigentum dank Bausparmodellen zu fördern.
Nach dem Ständerat hält nun aber auch die nationalrätliche WAK die Initiativen für nicht geeignet. Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, hiess die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen eine parlamentarische Initiative gut. Die Schwesterkommission darf damit einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe formulieren.
Gemäss ersten Eckwerten soll eine Person während zehn Jahren jährlich maximal 10'000 CHF Bauspargelder von den steuerbaren Einkünften abziehen können. Der Abzug soll sowohl bei den Bundessteuern als auch bei den kantonalen Steuern geltend gemacht werden dürfen. Anders als bei der HEV-Initiative sollen jedoch die Zinsen auf dem Bausparkapital und dieses selber nicht von steuerabzugsfähig sein.
Mit 16 zu 10 Stimmen hat sich die WAK aber dafür ausgesprochen, aus der SGFB-Initiative die Bestimmung zu übernehmen, auch Bausparprämien sowie Beiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien von den Steuern zu befreien.
Sie lehnte es gleichzeitig mit 17 zu 6 Stimmen ab, ihrer Schwesterkommission zu beantragen, die Steuerbefreiung auf Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 100'000 CHF zu beschränken.
Die WAK fordert zudem vom Bundesrat eine vertiefte Analyse über die heute praktizierte Wohneigentumsförderung über Gelder der zweiten Säule. Die Verwaltung soll klären, ob sich Bausparen oder andere Modelle wie Genossenschaftswohnungen oder gemeinnützige Wohnungen nicht besser zur Wohneigentumsförderung eignen.