CH/Arbeitskräfte: Bundesrat erhöht Kontingent für Aufenthaltsbewilligungen
Bern (awp/sda) - 2011 stehen für ausländische Arbeitskräfte insgesamt 12'000 Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Gegenüber dem Vorjahr hat er das Gesamtkontingent um 1000 Bewilligungen erhöht.
Ab Januar gibt es zwei Kategorien von Kontingenten für Aufenthaltsbewilligungen: Ein Kontingent für Aufenthalter aus Nicht-EU/EFTA-Staaten sowie eines für Aufenthalter aus EU/EFTA-Staaten.
Der Bundesrat hat am Freitag eine Verordnungsänderung verabschiedet und auf den 1. Januar in Kraft gesetzt, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.
Gleichzeitig legte er die Kontingente für das Jahr 2011 fest. Für Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten stehen 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 3500 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Für Personen aus EU/EFTA-Staaten sind es 3000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 500 Aufenthaltsbewilligungen.
Weiter ist für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss neu eine erleichterte Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt möglich, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Nach dem Abschluss der Ausbildung erhalten sie für sechs Monate eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, um eine Erwerbstätigkeit zu finden.
Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Dieses hatte einer parlamentarischen Initiative zugestimmt. Es wollte verhindern, dass der Schweiz hochqualifizierte Arbeitskräfte verloren gehen, nachdem sie in deren Ausbildung investiert hat.