CH/Agrarabkommen mit EU soll angepasst werden
Bern (awp/sda) - Die Schweiz und die EU sind sich einig, dass das Agrarabkommen den aktuellen Anforderungen angepasst werden soll. So sollen zum Beispiel die Grenzkontrollen für Futtermittel abgeschafft werden.
Im Rahmen der zehnten Sitzung des Gemischten Ausschusses für das Agrarabkommen haben die Schweiz und die EU am Mittwoch Anpassungen des Abkommens im Grundsatz gutgeheissen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag mitteilte.
Unter anderem ging es um Vorbereitungen zur Abschaffung der Grenzkontrollen für Futtermittel sowie um Importregelungen für Bioprodukte aus Drittländern.
Der Gemischte Ausschuss ist mit der Verwaltung und Weiterentwicklung des Agrarabkommens von 1999 betraut. Beide Parteien hätten sich zufrieden gezeigt mit der Anwendung des Abkommens, schreibt das BLW.
Sie seien sich einig, dass das Abkommen ein wirksames Instrument darstelle, um den bilateralen Agrarhandel zu fördern und technische Handelshemmnisse abzubauen. Weil das Agrarabkommen auf einzelne Bereiche beschränkt sei, könne dieser Prozess jedoch den geplanten vollständigen Abbau der nicht-tarifären Handelshemmnisse - also ein Freihandelsabkommen - nicht ersetzen.
Die Schweizer Agrarexporte sind 2009 laut dem BLW trotz Wirtschaftskrise auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Die Handelsbilanz verbesserte sich sogar leicht. Die Schweiz exportierte 2009 beispielsweise 7 Prozent mehr Käse in die EU.
uh