Bundesrat macht Wende bei Sterbehilfe
Die Schweizer Regierung will nun doch prüfen, ob die Sterbehilfe gesetzlich geregelt werden soll. Ein umfassendes Aufsichtsgesetz lehnt der Bundesrat aber weiter ab.
Der Bundesrat fasst allenfalls eine gesetzliche Regelung von minimalen Sorgfalts- und Beratungspflichten von Sterbehilfeorganisationen ins Auge. Weiter sollen eine Pflicht zu finanzieller Transparenz und die Festlegung ethischer Schranken verankert werden.
Bisher hatte die Regierung gesetzliche Bestimmungen zur Sterbehilfe abgelehnt, zuletzt in seinen Berichten aus den Jahren 2006 und 2007. Vielmehr stellte sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts genüge, um Missbräuche in der organisierten Sterbehilfe zu vermeiden.
Zum Meinungsumschwung trug auch die von Sterbehilfeorganisationen angewandte sogenannte Helium-Methode bei. Diese Suizidhilfe wurde von der umstrittenen Sterbehilfeorganisation Dignitas angewandt, um sich die ärztliche Verschreibungspflicht für Natrium-Pentobarbital (NAP) zu entziehen.

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