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Bundesrat erarbeitet Konzept für Verwendung des Golderlöses

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Der Bundesrat hat an einer Klausursitzung am Mittwochabend (10.05.) ein Konzept für die Verwendung der 1300 Tonnen Gold ausgearbeitet, die die Nationalbank nicht mehr benötigt. 500 Tonnen sind und bleiben für die Solidaritätsstiftung reserviert.

Dieser Inhalt wurde am 11. Mai 2000 - 17:06 publiziert

Der Bundesrat will wissen, wie nach Gründung der Solidaritätsstiftung die restlichen 800 Tonnen überschüssiges Nationalbankgold verwendet werden sollen: für den Schuldenabbau oder für Bildung und AHV.

Zwei Varianten

Was mit den restlichen 800 Tonnen geschehen soll, wird nun eine Vernehmlassung klären. Der Bundesrat hat aus einem Strauss an Vorschlägen zwei Varianten ausgewählt: zum einen den Wunsch der Kantone, die Erträge im Verhältnis ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone für den Schuldenabbau zu verwenden.

Die zweite Variante sieht vor, mit dem Goldsegen zunächst eine auf vier Jahre befristete Bildungsinitiative für neue Informations- und Kommunikationstechnologienin den Schulen zu lancieren. Danach sollen während etwa zwölf Jahren AHV-Überbrückungsleistungen für Bedürftige finanziert werden.

Wie Bundesrat Kaspar Villiger am Donnerstag erklärte, neigt er als Finanzminister zur Variante Schuldenabbau. Anderseits mache für ihn auch eine Aktion im Bildungs- und Sozialbereich Sinn. Dafür stünden zwischen 200 und 600 Millionen zur Verfügung. Im Bundesrat liege die Präferenz bei der zweiten Variante.

Stiftung befristen

Das Finanzdepartement wurde beauftragt, dem Bundesrat in der nächsten Woche die Verfassungsgrundlage für die Verwendung des überschüssigen Nationalbankgoldes und das Gesetz für die Stiftung solidarische Schweiz vorzulegen. Die Stiftung soll neu auf 30 Jahre- eine Generation - befristet werden.

Die Stiftungsidee habe nichts an Strahlungskraft verloren, sagte Villiger. Die Schweiz habe eine einmalige Chance, ein einmaliges Werk für Ärmste und Gewaltopfer zu schaffen, das dort helfe, "wo es keine Kameras gibt". Von einer "dauerhaften Plünderung" der Nationalbank könne keine Rede sein.

Substanz erhalten

Die Vernehmlassungsunterlagen zur Verwendung der 800 Tonnen Gold müssen dem Bundesrat binnen Monatsfrist vorgelegt werden. Arbeitsgruppen hatten dazu fünf Vorschläge gemacht: Abfederung von Härten aus der 11. AHV-Revision, Bildungsoffensive, Schuldenabbau, Aufstockung der Ergänzungsleistungen und Kombinationen davon.

Der Bundesrat will nur zwei Varianten weiterverfolgen: den Schuldenabbau, wie ihn die Kantone verlangt haben, und die befristete Bildungsinitiative, die von einer AHV-Hilfe abgelöst wird. Die Substanz des Goldwertes werde nicht angetastet; nur die Erträge würden eingesetzt, betonte Villiger.

Negative Reaktionen bei Kantonen und Parteien

Die Vorschläge des Bundesrat sind bei Parteien und bei den Finanzdirektoren der Kantone auf Widerstand gestossen. Auch die geplante Solidaritätsstiftung hat nur gerade bei der FDP, der SP und bei den Finanzdirektoren Unterstützung gefunden.

Die Konferenz der Finanzdirektoren ist laut Angaben ihres Präsidenten, des Berner Regierungsrates Hans Lauri, gegen eine Vorlage, die den Verteilschlüssel für Überschüsse der Nationalbank ändert. Der Verteilschlüssel gelte nicht nur für die Ausschüttung des Reingewinns, sondern auch für den Erlös des Goldes, das nicht für die Solidaritätsstiftung gebraucht werde, sagte der Berner
Finanzdirektor Lauri.

Zudem wollen die Finanzdirektoren, dass die Mittel im Rahmen dieses Verteilschlüssels ohne Zweckbindung in die Kantone fliessen. Die Solidaritätsstiftung wird von den Finanzdirektoren unterstützt.

Nationalbank verkaufte bereits 6,5 Tonnen Gold

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) gab am Donnerstag das erste Zwischenergebnis ihrer seit Anfang Mai getätigten Verkäufe von überschüssigen Goldreserven bekannt. Innert gut zehn Tagen hat sie rund 6,5 Tonnen des Edelmetalls verkauft und damit rund 100 Mi0. Franken erlöst. Der Goldbestand wurde in der Bilanz neu zum Marktpreis vom 28. April von 15'291 Franken pro Kilogramm bewertet, verglichen mit dem früheren Paritätskurs von 4'595,74
Franken pro Kilo. Daraus ergibt sich ein Aufwertungsgewinn von 27,7 Milliarden Franken.

swissinfo und Agenturen

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