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Bundespersonalgesetz: Referendum eingereicht

Mitglieder des Föderativverbandes des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe uüberreichen in Bern die Unterschriften zum Referendum gegen das Bundespersonalgesetz. Keystone

Das Referendum gegen das Bundespersonalgesetz (BPG) ist am Donnerstag (13.07.) mit knapp 77'000 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Der Föderativverband will damit für den Erhalt des Service Public kämpfen.

Dieser Inhalt wurde am 13. Juli 2000 - 14:10 publiziert

Insgesamt wurden 94'038 Unterschriften gesammelt, wie Hans Ueli Ruchti, Präsident des Föderativverbandes des Personals öffentlichter Verwaltungen und Betriebe, sagte.

Eine Woche vor Ablauf der Frist ist das Referendum gegen das neue Bundespersonalgesetz (BPG) mit 76'937 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am kommenden 26. November statt.

Wie der Sekretär des Föderativverbands des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, Hans Müller, bei der Einreichung der Unterschriftenbögen sagte, handelt es sich beim neuen BPG um ein "völlig inhaltlsloses Gesetz". Es biete nicht nur einen ungenügenden Kündigungsschutz, sondern öffne auch die Tür zu einer willkürlichen Politik beim Teuerungsausgleich und bei den Löhnen. Zudem gefährde es den Service Public, biete die Möglichkeit von Massenentlassungen und verhindere einen wirksamen Schutz von Aushilfen.

Von den gesammelten Unterschriften stammen mehr als die Hälfte aus der Westschweiz und aus dem Tessin. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 20. Juli will der Föderativverband, zusammen mit weiteren Gewerkschaften und Personalverbänden, über 80'000 beglaubigte Unterschriften beibringen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat gemäss einer Mitteilung von der Einreichung der Unterschriften Kenntnis genommen. Im Gegensatz zu den Gegnern zeigt sich das Departement von Bundesrat Kaspar Villiger allerdings überzeugt, dass das neue Gesetz die Basis für eine moderne Personalpolitik schafft. Es ermögliche dem Bund, seine Aufgaben effizienter zu erfüllen und flexibler als bisher auf Veränderungen zu reagieren.

Als wesentliche Elemente würden vom Bundesrat und von einer Mehrheit des Parlaments die Aufwertung der Sozialpartnerschaft und die Rolle des Bundes und seiner Unternehmungen als sozial vorbildliche Arbeitgeber erachtet.

Die Gewerkschaft transfair, die im Gegensatz zum Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) das Referendum nicht unterstützt, verwies in einer Mitteilung ihrerseits auf die positiven Möglichkeiten des neuen Gesetzes, auf sozialpartnerschaftlicher Ebene in gemeinsam getragener Verantwortung massgeschneiderte Lösungen zu finden. Das Gesetz sei eine wichtige Voraussetzung, damit der Service Public auch in Zukunft wertvolle Leistungen im Dienst der Öffentlichkeit erbringen könne.

Das neue Bundespersonalgestz soll Anfang 2002 das Beamtengesetz aus dem Jahr 1927 ersetzen. Es soll als Rahmengesetz für alle Arbeitgeber des Bundes gelten und bringt eine Aufhebung des Beamtenstatus, die Möglichkeit von öffentlich-rechtlichen Einzelarbeitsverträgen und eine Lohnstruktur, die sich künftig nach Funktion, Erfahrung und Leistung der Arbeitnehmer richtet. Vom neuen Gesetz wären rund 105'000 Angestellte der Bundesverwaltung, der SBB und der Post betroffen.

swissinfo und Agenturen

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