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Bund belastet Landschaft

Die Schweiz wird immer mehr überbaut. Keystone

Der Bund trage mit seinen Subventionen zur Zerstörung der Schweizer Landschaft bei. Die Stiftung Landschafts-Schutz Schweiz (SL) stellte in Bern Gegen-Massnahmen vor.

Dieser Inhalt wurde am 29. Januar 2002 publiziert

Verbesserungen zugunsten einer intakten Landschaft will die SL auf vielen Ebenen erreichen. Den Hebel ansetzen will er in 32 Bereichen, etwa bei den Treibstoffzöllen. So müsse der Beitragssatz für den Nationalstrassenbau und -unterhalt deutlich gesenkt werden, forderte SL-Geschäftsleiter Raimund Rodewald.

Natur wird knapp

Die Schweizer Landschaft ist unter Druck: Pro Sekunde werden 0,5 bis 1 m2 Land überbaut - je nach Berechnungsart. Und der Bund hilft mit seinen Subventionen wacker mit, die Landschaft zu zerstören. Neun von zehn Franken, die er in die Raumentwicklung pumpt, wirken sich gemäss einer SL-Studie landschafts-belastend aus.

Symptome der Zerstörung sind gemäss der Studie (Titel: "Bundessubventionen - landschaftszerstörend oder landschaftserhaltend?") etwa die schleichende Zersiedelung, der zunehmende motorisierte Individualverkehr oder der Verlust der Artenvielfalt durch die intensive Landwirtschaft.

Schützen statt zerstören

Nun will die SL das Ruder herumreissen. Mit den Bundes-Subventionen müsse künftig die Landschaft geschützt anstatt zerstört werden.

Die SL will die Subventionsgelder des Bundes jedoch nicht via neuem Bundesgesetz lenken. Vielmehr wolle die Studie die Diskussion um den Landschafts-Schutz ankurbeln.

Der St. Galler CVP-Ständerat Eugen David hatte schon Mitte Dezember 2001 ein Postulat eingereicht, worin er den Bundesrat einlädt, die Landschafts-Verträglichkeit und Nachträglichkeit der jährlich rund 30 Mrd. Franken Bundes-Subventionen zu prüfen.

Flugbenzin besteuern

Landesflughäfen dürften keine Darlehen mehr erhalten und das Flugbenzin müsse besteuert werden. Mit Sömmerungs-Beiträgen müsse die "strassenlose" Alpwirtschaft gezielt gefördert werden.

Einen Anreiz zur haushälterischen Bodennutzung könne zudem über den Finanzausgleich geschaffen werden.

In Richtung Wiedergutmachug geht ein anderer Vorschlag der Studie. Die Sanierungspflicht, wie man sie als Verursacher-Prinzip schon bei der Kiesgruben-Renaturierung oder bei der Altlasten-Sanierung kennt, müsse auch beim Natur- und Landschafts-Schutz eingeführt werden.

swissinfo und Agenturen

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