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BSE: Bundesrat konkretisiert Massnahmen

Wer die Massnahmen zur Rinderseuche BSE bezahlen muss, ist noch unklar. Keystone

Die Umsetzung eines Tiermehlverbots wird konkret. Ausserdem soll es eine gesamt-schweizerische BSE-Kontrollinstanz geben. Unklar ist noch, wer für die Kosten aufkommen wird.

Dieser Inhalt wurde am 24. November 2000 - 18:41 publiziert

Die Umsetzung eines Tiermehlverbots für die Schweiz geht voran. Der Bund hat signalisiert, sich an den daraus entstehenden Mehrkosten zu beteiligen, wie das Bundesamt für Veterinärwesen am Freitagabend (24.11.) mitteilte. Zudem ist eine gesamt-schweizerische Kontrollinstanz für den Kampf gegen die Rinderseuche BSE geplant. In Zukunft sollen tierische Restprodukte verbrannt werden.

Die zusätzlichen Massnahmen dürften Mehrkosten von 45 Mio. Franken pro Jahr bringen. Wie viel davon die Staatskasse übernimmt, muss der Bundesrat noch entscheiden.

Tiermehlverbot genügt nicht

Im Kampf gegen die Rinderseuche BSE reicht ein Tiermehlverbot alleine
nicht. Darin sind sich Bund, Bauern, Metzger, Grossverteiler und Futtermittel-Produzenten einig. Es gibt aber auch Differenzen. Uneinigkeit herrscht vor allem in Bezug auf die Verfütterung von Abfällen aus Schlachtbetrieben in flüssiger Form. Auch möchte das Konsumentenforum BSE-Tests bei allen Rindern, die über 30 Monate alt sind. Der Bund hält die bisherigen Massnahmen allerdings für ausreichend.

swissinfo und Agenturen

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