Börsengewinne ohne Steuern
Private Kapitalgewinne bleiben in der Schweiz steuerfrei. Dies zumindest wünscht sich das Schweizer Parlament. Nach der Grossen hat nun auch die Kleine Kammer das Volksbegehren der Gewerkschaften bachab geschickt.
Die Gewerkschafts-Initiative verlangt, dass realisierte Kapitalgewinne zu einem Satz von mindestens 20% besteuert werden. Verluste könnten beschränkt mit Gewinnen verrechnet werden. Verfechter argumentieren es sei eine "unerträgliche Ungerechtigkeit", wenn Börsenspekulanten abkassieren könnten, während normale Lohnempfänger brav ihre Steuern zahlten.
Schon der Bundesrat lehnte die Initiative ab: Eine neue Steuer könne nur im Rahmen einer Revision des Gesamt-Systems eingeführt werden.
Finanzminister Villiger räumte vor dem Ständerat ein, dass es zwischen der von der Linken geforderten Steuer-Gerechtigkeit und dem Argument des Standorts einen Zielkonflikt gebe: "Wir wollen bei den Besten sein. Wir wollen die Tiefsten sein. Einfach deshalb, damit es interessant ist, bei uns zu investieren, damit es interessant ist bei uns Arbeitsplätze zu schaffen."
Es sei europäisch, ja gar weltweit die Tendenz da, mobile Faktoren weniger zu besteuern, "weil sie fliehen können", so der Finanzminister. "Der arme Büetzer wird gepackt, weil er nicht fliehen kann."
Die Kleine Kammer folgte der Argumentation der Regierung und der Grossen Kammer: Die Besteuerung der Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren würde mit der Vermögenssteuer der Kantone kollidieren.
Die von den Kantonen erhobene Vermögenssteuer werfe gesamtschweizerisch 3,5 Mrd. Franken jährlich ab. Von den Initianten werde geflissentlich verschwiegen, dass die Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern diese Vermögenssteuer erhebe, so der Sprecher der vorberatenden Kommission.
Zudem sei die Umsetzung der Initiative administrativ aufwändig und würde jährlich lediglich 400 Mio. Franken einbringen. Die Gewerkschaften reden von 800 Mio. Franken.
400 Mio. seien kein Pappenstiel, so der Finanzminister. Doch Aufwand und Ertrag stimmten nicht überein. Dem widersprach die Linke: Einwände wie Erhebungsaufwand und mangelnde Ergiebigkeit versagten vor dem Gebot der Steuergerechtigkeit.
Der Ruf nach Steuergerechtigkeit liess auch die Gegner der Kapitalgewinnsteuer nicht kalt. Mit ihren Mängeln wie dem Einheitssatz von 20 Prozent und der limitierten Verrechnung von Verlusten schaffe die Initiative aber neue Ungerechtigkeiten.
Geprüft würden deshalb eine Beteiligungs-Gewinnsteuer und die gleichzeitige Milderung der wirtschaftlichen Doppel-Besteuerung bei Unternehmen und Aktionär. Ein solcher Umbau lasse sich nicht "husch-husch in einen Gegenvorschlag zur Initiative kleiden", sagte Villiger.
Das letzte Wort hat nun das Volk.
Rebecca Vermot

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