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Bilaterale Sportler

Werden auch in Zukunft beim Schweizer Handball-Spitzenteam Pfadi Winterthur noch Schweizer Spieler mittun? Keystone

Die Sportverbände tun sich schwer mit dem freien Personenverkehr Schweiz-EU.

Dieser Inhalt wurde am 18. August 2002 publiziert

Gemäss den bilateralen Verträgen Schweiz-EU können ab 2007 EU-Sportler in der Schweiz frei arbeiten. Nun bangt das Land um den sportlichen Nachwuchs.

Im Schweizer Sport ist allen klar, dass die Kontingentierung von ausländischen Arbeitnehmern neu geregelt werden muss. Je nach Sportart wird unterschiedlich vorgegangen. Was geschieht jedoch, wenn ein Betroffener ein Gericht bemüht?

Das Abkommen zum freien Personenverkehr zwischen der EU und der Schweiz garantiert beiden Seiten den erleichterten Aufenthalt von Selbstständig-Erwerbenden und Arbeitnehmern.

Die Regelung besagt weiter, dass nach zwei Vertragsjahren - also am 1. Juni 2004 - für Schweizer und Schweizerinnen der freie Personenverkehr in der EU gilt. Die Schweiz selber kann noch während fünf Jahren - bis 1. Juni 2007 - kontingentieren.

Fünf Jahre Schonfrist

Theoretisch können deshalb schon bald Sportlerinnen und Sportler aus der Europäischen Union unbeschränkt in Schweizer Vereinen "arbeiten". Das führt vor allem bei den Haupt-Sportarten Fussball, Eishockey, Handball und Basketball zu Diskussionen. Hier sind Teams am Werk, in denen die ausländischen Sportler und Sportlerinnen schon heute meist Schlüsselfunktionen einnehmen. Denkbar ist also, dass der FC Basel oder Grasshoppers Zürich mit elf Ausländern - die meisten aus der EU - auflaufen.

"Ab 2007 gilt die volle Freizügigkeit", sagt Martin Nyffenegger vom Rechtsdienst im Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) gegenüber swissinfo. "Ein Fussballverein könnte dann tatsächlich mit elf Ausländern antreten.", findet Nyffengger. Es liege nun an den Vereinen, die Weichen zu stellen. "Zwei Jahre gilt ja noch die alte Regelung."

Während einer Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2004 bleibt vorerst alles beim alten. In der Schweiz gilt die Freizügigkeit noch nicht. Im Fussball können heute pro Spiel fünf Ausländer eingesetzt werden. Ab 2004 wird eine EU-kompatible Lösung gefunden werden müsse, und ab 2007 gilt die volle Freizügigkeit.

Handballverband hat reagiert

Beim Schweizerischen Handballverband hat man bereits auf die bilateralen Verträge mit der EU reagiert und die volle Freizügigkeit für Spieler aus der EU eingeführt. Man wolle nicht riskieren, dass der Verband in eine ungemütliche Lage komme, sollte ein ausländischer Spieler sein Recht vor Gericht einfordern, sagte SHV-Präsident Willy Tobler.

Zusätzlich können Nationalliga- und Erstliga-Handballklubs noch zwei weitere Ausländer aus dem Nicht-EU-Raum einsetzen.

Kommt nun dem Schweizer Handball der Nachwuchs abhanden? Man müsse die Schweizer Spieler so gut ausbilden, dass sie mit den Ausländern konkurrieren können, sagt Handball-Coach Arno Ehret.

Kein Schnellschuss

Fussball- und Eishockeyverband finden, die Handballer hätten zu schnell reagiert. Der Fussballverband SFV will erst im Frühjahr 2003 einen Vorschlag präsentieren, "der den Vereinen vier bis fünf Jahre Sicherheit gibt", sagt Nationalliga-Direktor Edmond Isoz.

Beim Eishockeyverband will man sich auch öffnen - die Verträge mit der EU verlangen dies. Der Präsident des Schweizerischen Eishockeyverbandes, Jurist Franz Zölch, findet allerdings: "Wir sind am Prüfen, mit welcher Konsequenz man auch weiterhin ein Kontingentierungs-System aufrecht erhalten kann."

Das Bosman-Urteil beachten

Alle wissen aber, dass ein gewisser Jean-Marc Bosman in der EU vor Gericht zog und dadurch die Fussball-Geschäftswelt arg durcheinander brachte.

Das fürchtet man auch in der Schweizer Sportwelt. Denn, wie immer die Schutzregelungen für Schweizer Spieler auch aussehen, sie werden den Abkommen der Personen-Freizügigkeit in den bilateralen Verträgen Schweiz-EU standhalten müssen. Da steht das Bosman-Urteil, das heute EU-Recht ist, drohend in der Sportlandschaft.

In Artikel 2 des Urteils des Europäischen Gerichtshofes steht: "Bei Wettbewerben zwischen in Sportverbänden zusammengeschlossen Vereinen sind Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit von Berufsfussballern, die Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind, nicht zulässig."

Diese Regelung werde für alle Sportarten, nicht nur für Fussball, gelten, hiess es beim Bundesamt für Ausländerfragen.

Urs Maurer und Agenturen

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