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Beschwerden gegen Muslim-Inserat abgewiesen

Das umstrittene Inserat gegen die Einbürgerungsvorlagen bei der Abstimmung vom 26. September 2004. swissinfo.ch

Das anti-muslimische Inserat, das gegen die Abstimmung zur erleichterten Einbürgerung warb, hat die Antirassismus-Strafnorm nicht verletzt.

Dieser Inhalt wurde am 04. August 2005 publiziert Minuten

Stimmungsmache allein sei strafrechtlich nicht relevant, entschied die Zürcher Justiz und stellte das Verfahren ein.

Für eine Anklage hätten die Aussagen des Plakats vom "Überparteilichen Komitee gegen Masseneinbürgerung" nicht gereicht, bestätigte der zuständige Staatsanwalt Hans Maurer einen Bericht der Zeitung "Tages-Anzeiger" vom Donnerstag.

Das Komitee hatte das Inserat im letzten Herbst im Hinblick auf die Abstimmung über die erleichterten Einbürgerungen lanciert. In grosser Schrift steht die Frage "Muslime bald in der Mehrheit?" Darunter war eine Grafik mit steil empor zeigender Kurve zum Wachstum der Anzahl Muslime in der Schweiz.

17 Personen aus der ganzen Schweiz reichten Strafanzeige ein gegen das Komitee und gegen dessen Ko-Präsidenten, den Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer. Die muslimische Bevölkerung werde im Inserat systematisch herabgesetzt und verleumdet - es liege klar eine Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor.

Keine Diffamierung von Muslimen

Dies ist nun nach Ansicht von Maurer nicht der Fall. Für die Beurteilung der Staatsanwaltschaft sei wesentlich gewesen, dass die Inserate die muslimische Bevölkerung weder als minderwertig darstellten, noch zum Hass gegen diese aufriefen, sagt Maurer.

Deutlich ist laut Maurer, dass sich die Inserate gegen die Einbürgerungsvorlagen richteten und nicht grundsätzlich gegen Muslime. Bei Werbetexten, politischen wie kommerziellen, bestehe kein Anspruch auf eine differenzierte Argumentation.

Die moralische oder ethische Sicht sei selbstverständlich "eine ganz andere Schiene", sagte Maurer. Die Inserate hätten mit negativ besetzten Problemfeldern wie Islamismus, Terror und dem Kopftuch Stimmung gemacht.

Dabei handle es sich nicht gerade um "der Weisheit letzten Schluss", so Maurer weiter. Es sei aber nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Wahrheitsgehalt oder den Stil einer Kampagne zu beurteilen.

Weniger Schutz für Muslime

Für Georg Kreis, Historiker und Präsident der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, ist die Einstellung des Verfahrens ein weiteres Indiz dafür, dass die Muslime in der Schweiz "nicht den gleichen Schutz haben wie andere Minderheiten".

Dass man im Zusammenhang mit Abstimmungs- und Wahlkämpfen mit der rechtlichen Beurteilung zurückhaltend sei, dafür habe er ein gewisses Verständnis. Überhaupt kein Verständnis habe er allerdings für Bürgerinnen und Bürger, welche solche Diffamierungen "mit dem Wahlzettel honorieren", erklärte Kreis auf Anfrage.

swissinfo und Agenturen

Fakten

Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung in der Schweiz:
11% religionslos
42% Katholiken
35.2% Protestanten
4.3% Muslime
1.8% Orthodoxe
0.2% Juden
5.5% anderer Religionen

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In Kürze

Am 26. September 2004 lehnten 56,8% der Schweizer Stimmbevölkerung eine erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation ab.

Die automatische Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation wurde mit knapp 52% Nein-Stimmen verworfen.

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