Bellasi schon bald frei
Dino Bellasi ist vom bernischen Wirtschaftsstrafgericht wegen Betruges, falscher Anschuldigung und Urkundenfälschung zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Das Gericht fand keinerlei Hinweise für Bellasis Auftragstheorie. Er dürfte im nächsten August bereits frei kommen.
Die Affäre Bellasi hatte 1999 fast zu einer Staatskrise geführt. Als Rechnungsführer des Nachrichtendienstes hatte er mittels Vorschussmandaten im Zeitraum von fünf Jahren knapp neun Millionen Franken ertrogen und verprasst.
Er hatte behauptet, im Auftrag seiner Vorgesetzten einen Schatten-Nachrichtendienst aufzubauen.
Schuldig erklärt wurde Bellasi am Freitag neben Betrug, falscher Anschuldigung und Urkundenfälschung der Geldwäscherei und des unerlaubten Tragens einer Waffe. In zwei Nebenpunkten sprach das Gericht den Mann frei.
Sechs Millionen Schadenersatz für VBS
Zusätzlich zur sechsjährigen Zuchthausstrafe ordnete das Gericht eine ambulante psychiatrische Behandlung Bellasis während und nach dem Vollzug der Strafe an.
Bellasi muss zudem dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sechs Millionen Franken oder zwei Drittel des angerichteten Schadens ersetzen.
Regli erhält symbolischen Franken
Ex-Nachrichtendienstchef Peter Regli sprach das Gericht die verlangte symbolische Genugtuung von einem Franken, Bernhard Stoll die geforderten 7000 Franken zu.
Bellasi muss auch die Parteikosten seiner früheren und falsch angeschuldigten Vorgesetzten Regli, Stoll und Geinoz von insgesamt rund 100'000 Franken sowie die Verfahrenskosten von knapp 210'000 Franken übernehmen.
Kein Schatten-Geheimdienst
Es spreche alles dagegen, dass der von Bellasi behauptete Auftrag von oben zur Finanz- und Waffenbeschaffung für einen Schattennachrichtdienst je einmal bestanden habe, sagte der Gerichtspräsident in seiner mündlichen Urteilsbegründung. "Das Gericht war sich da sehr sicher."
Das "erhebliche Mitverschulden" von Bellasis Vorgesetzten im Nachrichtendienst sowie der Finanzkontrolle im VBS berücksichtigte das Gericht bei der Festsetzung des Strafmasses, das entsprechend milder ausfiel.
Aus dem gleichen Grund stutzte das Gericht die Schadenersatzforderung des VBS um einen Drittel von 9,3 auf 6 Mio. Franken.
Bellasi im August frei
Die 42 Monate, die Bellasi bereits in Untersuchungshaft sitzt, werden ihm angerechnet. Er dürfte damit voraussichtlich im nächsten August frei kommen.
Das Gericht folgte am Freitag im Wesentlichen den Anträgen des Staatsanwaltes des Bundes. Dieser hatte sechseinhalb Jahre, die Verteidigung fünfeinviertel Jahre Zuchthaus verlangt.
swissinfo und Agenturen

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