Beim Bundesgericht abgeblitzt
Das Verfahren um die so genannte Armee-Material Affäre war im vergangenen September von der Schweizerischen Bundes-Anwaltschaft eröffnet worden. Dabei wurde gegen einen Beamten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie fünf weitere Privat-Personen ermittelt.
Der Bauberater wurde wegen Verdachts des Betrugs, der Urkunden-Fälschung, der Teilnahme an ungetreuer Amts-Führung sowie wegen Bestechung im vergangenen September für einen Monat in Untersuchungs-Haft genommen. Die Gesamt-Delikt-Summe soll zwischen 100'000 und 150'000 Franken betragen haben.
Nach Haftentlassung überwacht
Nach seiner Entlassung hörte die Bundes-Anwaltschaft seine Telefone während eines Monats ab - zu Recht, wie das Bundesgericht jetzt festgestellt hat. Die Schwere der vorgeworfenen Taten rechtfertigten die Telefonabhörung, zumal nach der Entlassung die Befürchtung bestanden habe, der Bauberater könnte mittels Absprachen mit andern verdächtigen Personen die mutmasslich begangenen Delikte vertuschen, hiess es am Montag (30.04.).
Nach Beendigung der Aktion wurde der Bauberater über die Abhörung informiert. Er erhob in der Folge Beschwerde an die Anklage-Kammer des Bundesgerichts. Diese hat nun die Rechtmässigkeit der Überwachung bestätigt.
Der Bauberater hatte im wesentlichen gerügt, die Massnahme stünde in keinem Verhältnis zur Schwere der ihm vorgeworfenen Delikte. Laut Anklage-Kammer überwiegt aber das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Verbrechen das Geheimhaltungs-Interesse des Betroffenen.
Die Massnahme sei auch hinsichtlich des Zeitpunkts gerechtfertigt gewesen. Hier hatte der Verdächtigte vorgebracht, es sei widersprüchlich, ihn auf Grund des Wegfalls einer Kollusions-Gefahr zu entlassen und seine Telefone dann doch wegen möglicher Beweis-Vereitelung überwachen zu lassen.
swissinfo und Agenturen

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