Behinderten-Arbeitsplätze werden gefördert
Arbeitsplätze von Behinderten-Werkstätten, die in die Wirtschaft ausgelagert werden, können neu mit Beiträgen der Invaliden-Versicherung (IV) unterstützt werden. Damit sollen Anreize geschaffen werden, Behinderte besser im Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ein Unternehmen, das behinderte Mitarbeiter beschäftigt, schliesst mit der Behinderten-Werkstatt einen Vertrag ab. Darin werden die von der behinderten Person erwarteten Leistung und die Entschädigung im Sinne eines Leistungslohns festgesetzt.
Das Unternehmen richtet diese Entschädigung an die geschützte Werkstatt aus. Diese verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmen, das Personal soweit als möglich zur Verfügung zu stellen. Zudem verpflichtet sie sich zur Übernahme einer unbefristeten Nachbetreuung der behinderten Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Arbeitgeberin der extern beschäftigten Person ist die Behinderten-Werkstatt.
Für die Organisation der so ausgelagerten behinderten Arbeitnehmenden (inklusive Betreuung) am Arbeitsplatz richtet die IV Betriebsbeiträge aus. Diese sind nach oben begrenzt und dürfen nicht höher sein als der Durchschnitt der in der gleichen Werkstätte für interne Plätze ausgerichteten Beiträge.
Mit diesem neuen Modell hat die Schweizer Regierung am Montag (04.12.) Änderungen der Invalidenverordnung als Grundlage für die Finanzierung geschützter Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft beschlossen. Mit dieser Lösung sollen Behinderten-Werkstätten in der Schweiz motiviert werden, die beruflichen Integration von Menschen mit einer Behinderung wirkungsvoll zu fördern.
swissinfo und Agenturen

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