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BCGE/Geldbussen für zwei Angeklagte - drei Männer freigesprochen (Zus)

Dieser Inhalt wurde am 22. Juli 2011 - 17:30 publiziert

Genf (awp/sda) - Von den fünf Angeklagten im Prozess um die Genfer Kantonalbank (BCGE) sind drei freigesprochen worden. Den zwei Verurteilten brummte das Genfer Strafgericht lediglich Geldbussen auf. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich trotzdem teilweise zufrieden.
Ex-Generaldirektor Marc Fues und Ex-Vizedirektor René Curti müssen gemäss dem Urteil vom Freitag wegen Urkundenfälschung 180 respektive 120 Tagessätze bezahlen. Ihre Anwälte kündigten Berufung an. Auf der Anklagebank sassen auch Ex-Verwaltungsratspräsident Dominique Ducret sowie zwei Revisoren der Firma Ernst & Young.
Sie wurden in dem Prozess, der in Genf als Verfahren des Jahrzehnts galt, freigesprochen. Die fünf Männer mussten sich wegen Urkundenfälschung und qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Bei dem zweiten Punkt gab es keine Verurteilung.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, während dreier Rechnungsperioden von 1996 bis 1999 die Bilanzen der Bank geschönt zu haben. Das Strafgericht hielt fest, dass die Jahresberichte zwischen 1996 und 1998 die ökonomische Realität nicht korrekt wiedergegeben hätten.
Generalstaatsanwalt Daniel Zappelli, der für alle fünf Angeklagten zweijährige Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert hatte, zeigte sich teilweise zufrieden und sprach von einem "wichtigen Signal für den Finanzplatz Genf". Wer Konten manipuliere, müsse bestraft werden, sagte Zapelli: "Das ist wichtig für die Marktwirtschaft."
Die zwei ehemaligen Mitglieder der Bankdirektion hätten zwar die wahren Zahlen gekannt, jedoch eine Politik der Geheimhaltung betrieben, erklärte Gerichtspräsident Jean-Marc Verniory. Damit hätten sie keinen Schaden anrichten wollen. Ziel von Fues und Curti sei es gewesen, den Entzug der Banklizenz zu verhindern.
Die Richter hielten allerdings fest, dass sich die Verurteilten für eine "illegale Lösung" entschieden hätten. Ex-Verwaltungsrat Dominique Ducret, einst auch ein Nationalrat für die Genfer CVP, habe demgegenüber die Zahlen gar nicht gekannt. Hinsichtlich seiner Absichten gelte das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten".
Was die zwei Ex-Revisoren betrifft, fand das Gericht nicht genügend Hinweise darauf, dass sie die wirtschaftliche Realität absichtlich beschönigt hätten. Generalstaatsanwalt Zappelli überlegt, hier in Berufung zu gehen. Die BCGE fuhr in der zweiten Hälfte der 90'er Jahre Milliardenverluste ein, die lange nicht bemerkt wurden.
Gemäss Zapelli wies die Bank 1996 27 Mio CHF Gewinn aus, während sie in Tat und Wahrheit Verluste von 467 Mio schrieb. 1998 hätten die Verluste wegen der Immobilienkrise 943 Mio CHF erreicht, sagte er. Im Jahr 2000 flog die Luftbuchung auf.
Der Kanton Genf musste eingreifen, um den Untergang der BCGE zu verhindern. Er gründete einen Fonds, der fünf Milliarden Franken an faulen Krediten übernahm. Die Bank, von ihren Immobiliengeschäften entlastet, konnte so wieder Fuss fassen. Die Rettung der Bank kostete die Steuerzahlenden im Endeffekt 2,34 Mrd CHF.
Die Genfer Regierung will das Geld in einem Zivilprozess von Ernst & Young zurückholen. Zudem fordert der Kanton Schadenersatz von der Eidgenossenschaft, deren Bankenkommission (heute Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma) bei der Aufsicht versagt habe. Die Klage ist beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen hängig.
mk

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