BAZL veröffentlicht Teile der "schwarzen Liste"
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine Liste mit 7 von insgesamt 21 Flugzeugen veröffentlicht, die in der Schweiz nicht landen dürfen. Der Rest der Liste bleibt geheim.
Die Veröffentlichung folgt der Publikation der "schwarzen Liste" in Grossbritannien und Italien.
Nach dem Absturz einer Boeing 737 der Flash Airlines am vergangenen 3. Januar im Roten Meer mit 148 Toten war bekannt geworden, dass die Schweiz ein Flugverbot gegen die Fluggesellschaft erlassen hatte.
Nachdem Grossbritannien bereits letzte Woche eine Liste mit verbannten Airlines publiziert hatte, haben in der Zwischenzeit auch die italienischen Behörden nachgezogen.
Nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur Adnkronos verfasste die Zivilluftfahrtbehörde einen Bericht für das Transportministerium. Dieses vertrauliche Papier aus Rom gab auch Hinweise auf die Schweizer Liste.
Konsumenten-Organisationen und Reiseveranstalter in der Schweiz forderten auch die Bundesbehörden in Bern auf, die Flugverbote zu publizieren. Das BAZL hatte bisher auf die Vertraulichkeit dieser Listen verwiesen.
Unpräzise Medienberichte provozierten Publikation
Am Mittwoch wurden in den Schweizer Medien Namen von 11 Fluggesellschaften veröffentlicht, deren Flugzeuge auf der italienischen Liste stehen sollen.
Um die Verbreitung weiterer Gerüchte zu vermeiden und die Rechts-Sicherheit wieder herzustellen, habe man sich nun zur Bekanntgabe entschlossen, sagte Daniel Göring, Informationschef des BAZL, am Mittwochnachmittag gegenüber den Medien.
Allerdings würden nur jene 7 Flugzeuge genannt, deren Gesellschaften in den Medien erwähnt worden und tatsächlich mit einem Flugverbot belegt seien, sagte er.
Die 14 weiteren Maschinen werden mit Rücksicht auf heikle Fragen des Datenschutzes und der Haftung vorerst nicht bekannt gegeben. Eine Publikation der vollständigen Liste werde aber weiterhin geprüft, sagte Göring. Akuter Handlungsbedarf bestehe aber nicht.
Nochmals Flash Airlines
Bei den in der Schweiz gesperrten Flugzeugen handelt es sich neben der zweiten Boeing 737 der ägyptischen Flash Airlines um je eine Maschine der spanischen Gesellschaft GIR Jet, der aserbaidschanisch-belgischen Silk Way, der bulgarischen Hemus Air, der libanesisch-US-amerikanischen JR Executive, der nigerianischen Premium Air Shuttle sowie der ukrainischen Dniproavia.
Wie Göring weiter ausführte, verhängten die Behörden ein Flugverbot auf unbestimmte Zeit. Wenn eine Gesellschaft Dokumente vorweise, welche bestätigten, dass die Mängel behoben worden seien, müssten dem Flugzeug auf Antrag wieder Landerechte in der Schweiz gewährt werden.
Gegenüber ausländischen Listen wie jener aus Italien bestünden Differenzen, die möglicherweise durch veraltete Angaben zu erklären seien.
Listen mit beschränkter Aussagekraft
Der BAZL-Sprecher betonte auch die beschränkte Aussagekraft der Liste und legte Wert auf die Feststellung, dass das Flugverbot nur Flugzeuge und nicht Fluggesellschaften betreffe. Rückschlüsse auf den Zustand der Flotte einer Airline seien deshalb nicht möglich.
Ein Landverbot sei zudem nur eine Momentaufnahme. "Es ist möglich, dass ein Flugzeug ein Landeverbot in der Schweiz hat, obwohl die Mängel behoben wurden", sagte Göring. Nicht bekannt sei dem BAZL zudem, ob die vom Flugverbot betroffenen Maschinen heute noch eingesetzt würden.
Das BAZL führt pro Jahr rund 160 Inspektionen an ausländischen Flugzeugen auf Schweizer Flughäfen durch.
swissinfo und Agenturen
Fakten
Fluglinien, von denen mindestens ein Flugzeug mit Flugverbot vom BAZL belegt wurde:
Flash Airlines
GIR Jet
Silk Way
Hemus Air
JR Executive
Air Shuttle
Dniproavia
In Kürze
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine Liste mit sieben Flugzeugen, die in der Schweiz Landeverbot haben, veröffentlicht.
Es wurden nur die Namen der Flugzeuge genannt, die in den schweizerischen Medien erwähnt wurden. Die andern 14 Namen bleiben vorerst geheim.
Ob alle Namen publik gemacht werden, wird vom BAZL weiter geprüft.

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