Auslandschweizer: Unterstützung fest verankert
Die Landesregierung hat die Unterstützung der Auslandschweizer fest in ein dauerhaftes Gesetz verankert. Bisher beruhte sie auf befristeten Verordnungen, die jeweils verlängert wurden.
Die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizer Institutionen sowie der im Ausland in Not geratenen Schweizer Touristen ist laut dem Bundesrat eine Daueraufgabe.
Der Bundesrat hat am Mittwoch daher eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf verabschiedet.
In dauerhaftes Recht überführt wurde einerseits die Unterstützung der Auslandschweizer-Organisation (ASO) und der ihr angeschlossenen Institutionen. Diese erhielten bisher jährlich rund drei Millionen Franken.
Ausserdem gewährt der Bund Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, rückzahlbare finanzielle Vorschüsse. Auf diese Weise konnte in den letzten Jahren rund 150 Personen geholfen werden. Die Kosten betrugen rund 500 Franken pro Fall.

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