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Amnesty International verlangt Ausschaffungsstopp für Ruander

Amnesty International verlangt einen Ausschaffungsstopp für ruandische Staatsangehörige in der Schweiz. Die Asylgesuche von rund 160 provisorisch aufgenommenen Flüchtlingen müssten gründlich geprüft werden, verlangt die Schweizer AI-Sektion.

Dieser Inhalt wurde am 26. April 2000 - 06:30 publiziert

Amnesty International (AI) verlangt einen Ausschaffungsstopp für ruandische Staatsangehörige in der Schweiz. Die Asylgesuche von rund 160 provisorisch aufgenommenen Flüchtlingen müssten gründlich geprüft werden, verlangt die Schweizer AI-Sektion in einem Brief an Bundesrätin Ruth Metzler.

Anlässlich des am Mittwoch (26.04.) veröffentlichten Berichts von Amnesty International zur ruandischen Justiz nimmt die Schweizer Sektion Stellung zur Rückschaffung von Asylbewerbern aus Ruanda, die am vergangenen 7. Februar vom BFF beschlossen worden war. Diese Menschen dürften nicht gegen ihren Willen in ihr Heimatland ausgeschafft werden, heisst es im Brief an Justizministerin Metzler.

Eventuell müssten auch Massnahmen gegen Rückschaffungsentscheide der Asylrekurskommission getroffen werden. Die Menschenrechtsorganisation dokumentiert in ihrem jüngsten Bericht zahlreiche Ungereimtheiten der ruandischen Justiz.

Sechs Jahre nach dem Genozid in Ruanda harrten noch immer rund 125'000 Menschen unter unmenschlichen Bedingungen in ruandischen Gefängnissen aus. Der Ausschaffungsentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) beruhe auf einem Bericht des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), der in diesem Gremium selbst umstritten sei, schreibt AI.

Zwar habe sich die Situation für die Menschen in Ruanda insofern verbessert, als dass sich Massaker nicht mehr im gleichen Ausmass wie 1994 zutrügen. AI erhalte aber auch heute noch regelmässig Berichte über Gewalttaten ruandischer Truppen.

1994 war es in Ruanda zu einem Völkermord gekommen, bei dem laut AI über eine Million Menschen getötet wurden. Seit damals haben gemäss BFF rund 500 Flüchtlinge aus dem afrikanischen Staat in der Schweiz um Asyl gebeten. Fast ein Viertel der Gesuche wurde gutgeheissen. 1999 waren 59 Flüchtlinge aus Ruanda gekommen, und 34 Prozent der Gesuche wurden gutgeheissen.

In Fällen, wo die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wurde, hatten die Schweizer Behörden die vorläufige Aufnahme gewährt, weil eine Wegweisung nach Ruanda als unzumutbar eingestuft wurde. Auf Grund einer neuen Analyse der Lage in Ruanda kam das BFF im Februar zum Schluss, dass die Rückkehr wieder zumutbar sei. Das BFF werde aber weiterhin jeden Fall individuell abklären und im Einzelfall die Zumutbarkeit der Wegweisung prüfen. Dies gelte auch für die vorläufig Aufgenommenen.

swissinfo und Agenturen

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