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Allgemeine Volksinitiative: Wieder gestrichen?

Das Volksrecht der allgemeinen Volksinitiative soll wieder aus der Bundesverfassung gestrichen werden, weil es kompliziert und praxisuntauglich sei.

Dieser Inhalt wurde am 25. September 2008 publiziert

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates, der grossen Kammer des Schweizer Parlamentes, empfindet die im Februar 2003 eingeführte neue Form der Initiativmöglichkeit "allgemeine Volksinitiative" als praxisuntauglich und schlägt vor, sie wieder aus der Bundesverfassung zu streichen.

Der Nationalrat hat diesen Antrag praktisch einstimmig (144:1) gutgeheissen. Das letzte Wort haben allerdings die Stimmberechtigten.

Sie müssen nach ihrem klaren Ja vor bald sechs Jahren nun auch wieder der Streichung der damals eingeführten - und seither nicht umgesetzten - Verfassungsbestimmung zustimmen.

Eine sachgerechte Umsetzung des 2003 eingeführten neuen Volksrechts sei laut den Fraktionen nicht möglich: Man habe sich damals - bei der Empfehlung an den Souverän - schlichtweg geirrt.

Dem Volk hätte die Möglichkeit geboten werden sollen, in der Form einer allgemeinen Anregung sowohl Verfassungs- wie auch Gesetzesänderungen zu verlangen.

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