Zuger Justizvollzugsbeamter wegen Begünstigung vor Gericht
Zug - Wegen des Vorwurfs der Begünstigung ist ein früherer Zuger Justizvollzugsbeamter vor Gericht gestanden. Er habe Strafen nicht korrekt vollzogen, warf ihm der Staatsanwalt vor. Von "einigen wenigen Versehen", aber keiner strafbaren Handlung sprach der Verteidiger.
Bei der mit gigantischem Aufwand betriebenen Administrativ- und Strafuntersuchung sei zwar ein riesiger Aktenberg entstanden, dieser habe aber nur eine Maus geboren, fand der Verteidiger. Dies sei allerdings eine "riesige Maus", entgegnete der Staatsanwalt.
Als Leiter des kantonalen Amts für Straf- und Massnahmenvollzug habe der Angeklagte zwischen 1991 und 2007 in zahlreichen Fällen versäumt, von Gerichten ausgesprochene Strafen oder Massnahmen korrekt zu vollziehen, wird dem heute 60-jährigen Angeklagten vorgeworfen.
Statt Strafvollzug sei bei ihm Fürsorge und Resozialisierung im Vordergrund gestanden. 23 Verurteilte hätten dadurch ihre Strafe oder Massnahme nicht oder nur teilweise verbüsst. Es ging gemäss Anklage um 56 Strafen und 4 ambulante Massnahmen.
Der Staatsanwalt fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 210 Franken. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Zuger Strafgericht eröffnet sein Urteil am 2. Juli.