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Zürich und Appenzell Ausserrhoden vor Bundesgericht abgeblitzt

Dieser Inhalt wurde am 13. Juli 2011 - 15:54 publiziert
(Keystone-SDA)

Die Kantone Zürich und Appenzell Ausserrhoden sind mit ihren Klagen gegen die Vergabe von zwei Wasserkraftkonzessionen durch den Glarner Landrat vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Sie hatten ein Vorzugsrecht zu Gunsten des Energiekonzerns Axpo eingefordert.

Die Konzessionen für die beiden Wasserkraftwerke Niederenbach und Sernf im Kanton Glarus laufen am 20. August 2011 aus. Der Glarner Landrat hatte bereits im Juni 2009 beschlossen, die beiden Konzessionen erneut an die SN Energie AG zu vergeben.

Die Kantone Zürich und Appenzell Ausserrhoden sowie der Energiekonzern Axpo klagten dagegen vor Bundesgericht, weil die Konzessionsvergabe an die private SN Energie AG unzulässig sei. Der Gründungsvertrag der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK, heute Axpo) räume diesen ein Vorzugsrecht bei der Konzessionsvergabe ein.

Begründung ausstehend

Die Richter in Lausanne haben die Klagen nun abgewiesen. Der Entscheid liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung wird später folgen. Die NOK sind seit ihrer Gründung im Besitz der Kantone Zürich, Aargau, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden sowie Zug.

Der Zürcher Regierungsrat Markus Kägi (Baudirektor) hatte bei Einreichung der Klage verlauten lassen, dass der Gang vors Bundesgericht im Interesse aller NOK-Kantone sei. Es gelte Klarheit für künftige Konzessionsvergaben für Wasserkraftwerke zu schaffen - dies insbesondere auch mit Blick auf die Versorgungssicherheit.

Als Miteigentümer der NOK sei der Kanton Zürich der Auffassung, dass die Verknüpfung von Versorgungsauftrag und Vorzugsrechten bei der Vergabe von Wasserkraftkonzessionen Bestand haben müsse. Die Glarner Regierung nimmt mit Befriedigung vom Urteil Kenntnis, wie sie am Mittwoch mitteilte.

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