Zürcher Obergericht gibt CS-Anlegern Recht zu Dossier-Einsicht
Das Zürcher Obergericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Es gab zwei Anlegern recht, die von der Credit Suisse (CS) bisher vergeblich Einsicht in ihre Unterlagen verlangt hatten. Ob die Grossbank das kantonale Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen.
Ein CS-Sprecher bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht des "Tages-Anzeigers". Die CS habe das Urteil zur Kenntnis genommen. Der Entscheid und die Begründung würden nun sorgfältig geprüft. Die Bank hat 30 Tage Zeit, um über einen Weiterzug ans Bundesgericht zu entscheiden.
Der Streit dreht sich darum, ob die Bank hoch spekulative Geschäfte, bei denen die Anleger viel Geld verloren haben, eigenmächtig getätigt hat oder im Auftrag der beiden Kunden. Aufschluss geben würden die Unterlagen, welche die Bank aber nicht herausgeben will.
Die beiden Anleger versuchten, auf gerichtlichem Weg, das Recht auf ihre Daten zu erhalten. Sie beriefen sich auf das Eidgenössische Datenschutzgesetz, wonach jede Person vom Akteninhaber Einsicht in die eigenen Daten verlangen darf. Allerdings muss das Informationsinteresse des Antragsstellers das Interesse der anderen Seite an der Einsichtverweigerung überwiegen.
Die CS machte denn auch geltend, die beiden Kunden strebten einzig eine hohe Schadenersatzzahlung an. Dies zu verhindern, wiege schwerer als das Interesse der Anleger an der Einsichtnahme. Das Bezirksgericht Zürich sah dies im April 2010 ebenso. Es wies die Klage ab.
Die abgeblitzten Kläger zogen das Urteil ans Obergericht weiter. Dieses folgte nun ihrer Argumentation. Es stiess das erstinstanzliche Urteil um und wies die CS an, die verlangte Einsicht zu gewähren.
Keine verbindliche Regelung
Das Recht auf Einsicht in die eigenen Bankunterlagen ist seit Jahren umstritten. Namentlich im Zusammenhang mit der Lehman-Brothers-Pleite wurde es von vielen geprellten Anlegern verlangt.
Eine verbindliche rechtliche Regelung fehlt bis anhin. Das Zürcher Obergericht ist das erste Gericht, welches das Datenschutzgesetz auch für eine Bank verbindlich erklärt hat. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtsgültig.