Weltfussballverband Fifa im Kanton Zürich nicht steuerprivilegiert
Dem Weltfussballverband Fifa mit Sitz in Zürich würden vom kantonalen Steueramt keine Steuerprivilegien zugestanden, schreibt der Zürcher Regierungsrat in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage von SP-Kantonsräten.
Da der Sportverband jedoch als Verein organisiert ist, zahlt er geringere Gewinnsteuern als eine Kapitalgesellschaft. Im Prinzip kann das kantonale Steueramt internationale Sportverbände, die dem Internationalen Olympischen Komitee angeschlossen sind, von der direkten Bundessteuer befreien.
Für den Weltfussballverband sei aber keine Steuerbefreiung verfügt worden, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort. Der Verein Fifa sei "nach den ordentlichen Bestimmungen steuerpflichtig".
Für Vereine gelten besondere Bestimmungen bezüglich der Besteuerung der Mitgliederbeiträge. Und während die einfache Staatssteuer auf dem Gewinn der Kapitalgesellschaften 8 Prozent betrage, liege die Gewinnsteuer für Vereine bei 4 Prozent des Reingewinns. Die Kapitalsteuer betrage wie bei den Kapitalgesellschaften 0,75 Promille.
Zweifel am Fifa-Status
Solange die Tätigkeit der Fifa als Verein zivilrechtlich zu keinen Beanstandungen Anlass gebe und die steuerrechtlichen Regeln eingehalten würden, müsse der Verband auch nach den Bestimmungen zur Besteuerung von Vereinen veranlagt werden, schreibt der Regierungsrat.
Die SP-Kantonsräte, die die Anfrage stellten, bezweifeln, ob es sich bei der Fifa um eine "gemeinnützige Organisation" handelt. Sie finden es stossend, dass ein "kommerzielles Grossunternehmen wie die Fifa" gegenüber anderen Industrieunternehmen bezüglich Steuern deutlich bevorzugt wird. Dies könne als Missbrauch des Schweizer Vereinsrechts beurteilt werden.