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Verpackungskünstler Christo streitet erneut vor Gericht

Dieser Inhalt wurde am 19. Juli 2011 - 16:12 publiziert
(Keystone-SDA)

Vor fast genau 15 Jahren verhüllten der New Yorker Künstler Christo und seine Frau Jeanne-Claude den Reichstag. Am Dienstag stritten Christos Anwälte in Berlin vor Gericht erneut um die Vermarktungsrechte von Fotos des Kunstwerks.

Eine Berliner Agentur hatte Fotos der Aktion verkauft; Christo verlangt von ihr unter anderem Schadensersatz. Zwischen dem 25. Juni und dem 7. Juli 1995 war der Reichstag hinter 100'000 Quadratmetern silbergrauem Stoff verschwunden und zog rund fünf Millionen Besucher an.

Christo und seine mittlerweile verstorbene Frau Jeanne-Claude hatten sich die Vermarktungsrechte für die Verhüllung gesichert, um mit dem Verkauf von Bildern das Projekt zu finanzieren. Jetzt soll das Landgericht Berlin entscheiden, ob die Agentur dennoch Fotos vertreiben durfte.

Urteil am 27. September erwartet

Nach Angaben eines Gerichtssprechers lehnten es die Parteien am Dienstag ab, einen Vergleich zu schliessen. "Es wurde sehr kontrovers verhandelt", sagte der Sprecher. Das Landgericht kündigte das Urteil für den 27. September an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2002 in einem ähnlichen Rechtsstreit zugunsten von Christo und Jeanne-Claude geurteilt. Damals wollte ein Verlag Postkarten von dem Projekt verkaufen.

Bleibendes Kunstwerk oder Projekt?

Der BGH musste entscheiden, ob sich der verhüllte Reichstag "bleibend" bis zum Ende seiner "gesamten Lebenszeit" an einem öffentlichen Ort befand. In solch einem Fall hätte sich der Postkartenverlag auf die "Panoramafreiheit" berufen dürfen, da solche Kunstwerke dann zum Teil auch öffentliches Gemeingut sind.

Der BGH sah in dem verhüllten Reichstag jedoch kein bleibendes Kunstwerk, sondern ein zeitlich befristetes Projekt. Der Sprecher des Landgerichts sagte am Dienstag, dass die Fotoagentur diese Rechtsprechung möglicherweise infrage stellen wollte, indem sie den aktuellen Prozess durch alle Instanzen verfolge.

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