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US-Strafbehörden erhalten vorläufig Daten von nur einer Bank

Dieser Inhalt wurde am 01. Februar 2012 - 18:09 publiziert
(Keystone-SDA)

Die Strafverfolgungsbehörden der USA erhalten von der Schweiz vorläufig die codierten Daten nur einer Bank. Gegen dieses Finanzinstitut läuft seit geraumer Zeit ein Aufsichtsamtshilfeverfahren.

Im Rahmen dieses Verfahrens hatte die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC schon im vergangenen Jahr codierte Bankgeschäftsdaten erhalten. Den Namen der betroffenen Bank wollten am Mittwoch jedoch keine der involvierten Behörden und Banken bekannt geben.

Damit sind die anderen Banken, die im Visier der US-Justiz sind, jedoch nicht aus dem Schneider. Daten dürfen im Rahmen von ordentlichen Aufsichtsamts- und Rechtshilfeverfahren codiert übermittelt werden. Offen bleibt, ob eine oder mehrere Banken allenfalls in Eigenregie schon Daten an die USA übermittelt haben.

Unübersichtlicher Steuerstreit

Das Kapitel des Steuerstreits mit den USA nahm gemäss Bundesamt für Justiz (BJ) am 9. Dezember 2011 seinen Anfang. Damals forderte das US-Justizministerium einzelne Schweizer Banken direkt auf, ihm bis Ende Jahr Unterlagen über ihr USA-Geschäft zu liefern. Die Unterlagen sollten als Beweismittel in Strafuntersuchungen oder zur Erzielung von Vergleichen dienen.

Die direkte Herausgabe von Dokumenten mit Namen von Mitarbeitenden oder anderen Dritten verstösst aber gegen schweizerisches Recht. Banken, die Daten direkt an die USA liefern, würden die Gefahr laufen, gegen den Strafgesetz-Tatbestand der Handlung für einen fremden Staat zu verstossen, wie das BJ erklärt.

Dies musste einmal mehr auch den USA klar gemacht werden: Die Schweizer Behörden "haben im Rahmen verschiedener Kontakte die US-Behörden auf diese Rechtslage hingewiesen und Lösungsvorschläge unterbreitet", erklärte BJ-Sprecher Folco Galli.

Konkret: "Die Übermittlung der verlangten Geschäftsunterlagen muss über den gesetzlich vorgesehenen Weg der Amts- oder Rechtshilfe gestützt auf ein Ersuchen des US-Justizministeriums erfolgen."

Bundesrat schweigt

Trotz der zahlreichen offenen Fragen - zum Beispiel zur Anzahl Aufsichtsamtshilfe- und Rechtshilfeersuchen, zu Unterlagen weiterer Banken bei der US-Börsenaufsicht oder dem Justizministerium, oder der Frage, ob Banken Daten in Eigenregie übermittelt haben - schweigt der Bundesrat zum Thema.

Zwar hat er es an seiner Sitzung vom Mittwoch besprochen, aber beschlossen, keine weiteren Informationen zu liefern und Indiskretionen unkommentiert zu lassen.

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