Urteil gegen Lehrer wegen Kinderpornographie rechtskräftig
Ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich gegen einen langjährigen Sekundarlehrer aus Zürich-Schwamendingen ist rechtskräftig. Der heute 59-Jährige zog seine Berufung kurz vor dem Prozess am Obergericht zurück. Er wurde wegen Kinderpornographie verurteilt.
Das Bezirksgericht Zürich hatte den nicht geständigen Lehrer im Februar 2011 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 200 Franken verurteilt. Am Donnerstag hätte der Prozess vor Obergericht stattfinden sollen. Wie das Obergericht mitteilte, hat der Mann die Berufung aber inzwischen zurückgezogen.
Der Angeklagte hatte zwischen Juli 2004 und April 2008 rund 114 Bilddateien über Kinderpornographie an seinem Computer heruntergeladen und auf CDs sowie auf einem USB-Stick abgespeichert. Zudem hatte er bis zur Hausdurchsuchung vom 28. August 2008 weitere 200, früher gelöschte Dateien wiederherstellen lassen.
Der Angeschuldigte legte zunächst ein umfassendes Geständnis ab, das er nach der Anklageerhebung im April 2009 widerrief. Es sei ihm nicht richtig bewusst gewesen, dass dies eigentlich verboten sei, gab er an. Das Volksschulamt des Kantons Zürich stellte ihn im April 2009 frei.
Trotz der laufenden Strafuntersuchung fand der zweifache Familienvater eine neue Anstellung an einer Sonderschule im Kanton Thurgau, wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Zürich hervorgeht. Bei einer Verurteilung werde ihm aber möglicherweise das Lehrerpatent entzogen, hält das Bezirksgericht fest.