Transit-Verbot nun auch für Pferde und Geflügel
Pferde und Geflügel, die für die Schlachtung bestimmt sind, dürfen nicht mehr durch die Schweiz transportiert werden. Das Verbot hat der Bundesrat am Freitag mit einer Änderung der Tierschutzverordnung erlassen.
Tiere sollten nicht lange Transporte erleiden müssen mit dem einzigen Ziel, geschlachtet zu werden, schreibt das Volkswirtschaftsdepartement in einer Medienmitteilung. Bisher galt ein Transit-Verbot nur für Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine.
Das Thema hatte Ende letzten Jahres auch das Parlament beschäftigt. Der Nationalrat wollte auch den Transit von Pferden und Geflügel untersagen und das Transportverbot durch die Schweiz im Gesetz statt nur in der Verordnung verankern.
Der Ständerat trat jedoch zweimal nicht auf die entsprechende parlamentarische Initiative an. Ein Grund dafür war, dass kaum Pferde und Geflügel zur Schlachtung durch die Schweiz transportiert werden. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann stellte damals jedoch in Aussicht, das Verbot in der Verordnung auszuweiten.