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Strafuntersuchung im Zürcher BVK-Korruptionsfall ausgedehnt

Dieser Inhalt wurde am 06. Juli 2010 - 16:23 publiziert
(Keystone-SDA)

Zürich - Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im BVK-Korruptionsfall die Strafuntersuchung auf acht Personen ausgedehnt, wie sie am Dienstag mitteilte. Der ehemalige Anlagechef der kantonalen Personalvorsorge BVK hat sich zwischen 1997 und 2010 wiederholt bestechen lassen.
Vom Chef und Gründer der Beteiligungsgesellschaft BT&T habe der BVK-Anlagechef mehrfach Bargeld in insgesamt sechsstelliger Höhe angenommen, heisst es in der Mitteilung. Der BT&T-Chef bestreitet gemäss seinem Mediensprecher, strafrechtliche Handlungen begangen zu haben.
Der vor drei Wochen fristlos entlassene BVK-Anlagechef und der BT&T-Chef sind wegen Verdunklungsgefahr weiterhin in Untersuchungshaft. Gemäss Staatsanwaltschaft hat sich der BVK-Anlagechef auch von anderen Personen wiederholt korrumpieren lassen.
Am Dienstag wurde eine weitere Person wegen Korruptionsverdachts verhaftet. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es noch mehr Festnahmen gibt. Ausmass und Dauer der Untersuchung könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
2000 Bundesordner BeweismaterialDie Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat zusammen mit der Kantonspolizei in den letzten Wochen 17 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Sichergestellt wurde Beweismaterial in der Grössenordnung von über 2000 Bundesordnern sowie zahlreiche elektronische Datenträger. Als Auskunftspersonen oder Angeschuldigte befragt wurden 12 Personen.
Untersucht wird, ob der Angeschuldigte als BVK-Anlagechef im Zusammenhang mit dem Engagement der BVK bei der HBM BioVentures AG im Jahr 2001 von einem ehemaligen Verwaltungsratsmitglied dieser Gesellschaft ebenfalls einen sechsstelligen Geldbetrag entgegengenommen hat.
Es gebe konkrete Hinweise, dass er von externen Mandatsträgern der BVK weitere ihm nicht zustehende Vorteile angenommen hat, heisst es in der Mitteilung weiter. Neben Geldbeträgen gehe es dabei auch um Reisen und exklusive Essen. Fest stehe auch, dass es bei der Vergabe von Mandaten zu "personellen Verflechtungen und Interessenkonflikten" gekommen ist.

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