Strafanträge im Geothermie-Prozess: Freispruch oder 18 Monate Haft
Basel - Im Geothermie-Prozess hat der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Vor dem Basler Strafgericht steht der Chef der Firma, die für das Erdwärme-Projekt die Tiefenbohrung durchführen liess.
Nach einem Erdbeben der Stärke 3,4 wurde das Vorhaben gegen Ende 2006 sistiert und inzwischen definitiv gestoppt. Hausbesitzer machten Schäden in Millionenhöhe geltend.
Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge gegen den 57-jährigen Chef der Firma Geothermal Explorers Anklage wegen Sachbeschädigung und Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes erhoben. Dieser hat die Vorwürfe jedoch als "haltlos und inhaltlich absurd" zurückgewiesen. Er ist der einzige Angeklagte in dem Fall. Nicht angeklagt wurde die Projektträgerin Geopower AG.