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Ständeratskommission bereinigt Massnahmen bei Gesundheitskosten

Dieser Inhalt wurde am 11. November 2009 - 12:26 publiziert
(Keystone-SDA)

Bern - Das von Pascal Couchepin vorgeschlagene Sparpaket für die Gesundheitskosten soll nicht über das Dringlichkeitsrecht in Kraft gesetzt werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat die Dringlichkeitsklausel aus der Vorlage gekippt.
Von den ursprünglichen Couchepin-Vorschlägen bleibe keine Massnahme mehr übrig, welche die Dringlichkeit rechtfertige, erklärte SGK-Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) vor den Medien in Bern.
Ausserdem habe die Ständeratskommission verschiedene Vorschläge eingebracht, die definitiv eingeführt werden und nicht wie bei dringlichen Massnahmen nur zwei, drei Jahre wirken sollen, erklärte Schwaller.
In der Endabrechnung umfasst das Kostensenkungspaket der Ständeratskommission 300 bis 350 Mio. Franken. Die Vorschläge des Nationalrats belaufen sich demgegenüber auf 180 bis 200 Mio. Franken.
Längerfristig sparen will die SGK über die Selbstbehalte. Wie bereits letzten Oktober entscheiden, will die Kommission wie der Nationalrat zwar nichts wissen von der 30-Franken-Praxisgebühr.
Die SGK des Ständerats will den Selbstbehalt für die Versicherten in der Regel auf 20 Prozent anheben. Nur noch Versicherte, die sich einem Managed Care-Modell oder einem Hausarzt-Modell anschliessen, sollen wie bisher 10 Prozent Selbstbehalt zahlen.
Der Nationalrat wollte die 20 Prozent nur von den Versicherten verlangen, die ohne vorgängige Hausarztkonsultation direkt zum Spezialisten gehen.
Einen stärkeren Einfluss als der Nationalrat wünscht die SGK des Ständerats auch auf die Medikamentenpreise.
Die SGK hatte sich früher zudem dafür ausgesprochen, dass Versicherte mit einer höheren Franchise, zwei Jahre an diese Franchisenhöhe gebunden sein sollen, bevor sie wechseln dürfen.
Die Kommissionshürde nicht genommen haben diverse Vorschläge, mit denen die Antragssteller die Versicherten stärker zur Kasse bitten wollten.

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