Ständerat will Set-Top-Boxen nicht regulieren
Bern - Der Ständerat will bei den TV-Empfangsgeräten nicht regulierend eingreifen. Er hat es am Donnerstag abgelehnt, auf eine Gesetzesänderung einzutreten. Diese hätte eine freie Wahl des Empfangsgerätes gewährleisten sollen.
Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es ein Empfangsgerät, das die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht. In moderneren Apparaten ist dieses eingebaut. Für ältere Geräte ist dagegen eine separate Set-Top-Box nötig.
Diese Geräte werden von den TV-Kabelnetzgesellschaften und Telekomfirmen verkauft oder vermietet, was seit den Anfängen des digitalen Fernsehens auf Kritik stösst. Die Anbieter verschlüsseln die digitalen Signale und zwingen die Nutzer so, die von ihnen angebotenen Set-Top-Boxen zu beziehen.
Mit der Zustimmung zu einer Motion der damaligen Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE) verlangten die Räte eine Regulierung. Der Bundesrat schlug vor, im Gesetz lediglich das Prinzip der Wahlfreiheit zu verankern. Die Details wollte er auf Verordnungsebene regeln, nicht zuletzt wegen der raschen Entwicklung der Technologien.
Regulierung überflüssigDer Ständerat kam nun aber zum Schluss, dass sich eine Regulierung inzwischen gänzlich erübrigt hat: Mit 24 zu 14 Stimmen entschied er, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dies hatte auch die vorberatende Kommission empfohlen.
Die Cablecom habe früher ihre Monopolsituation ausgenutzt, räumte Kommissionssprecher Christoffel Brändli (SVP/GR) ein. Inzwischen habe sich der Markt aber verändert, nicht zuletzt wegen dem politischen Druck. Eingriffe seien daher fragwürdig, der Rat sollte sich an das Prinzip "im Zweifel keine neue Gesetzgebung" halten.
Medienministerin Doris Leuthard pflichtete ihm bei: "Der Bundesrat war schon immer gegen eine Regulierung", erklärte sie. Der Wettbewerb funktioniere.
Nach wie vor viele BetroffeneFür eine Regulierung sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter der Linken aus. Gerade wegen der dynamischen Entwicklung wäre eine Gesetzesänderung wichtig, argumentierten sie. Damit hätte der Bundesrat die Möglichkeit, bei Bedarf einzugreifen.