Ständerat heisst neu aufgelegtes Bahnpolizeigesetz gut
Bern - Der Ständerat heisst das Bahnpolizeigesetz in der neuen Fassung gut. Der Entscheid ist einstimmig gefallen. In der Vorlage nicht mehr vorgesehen ist die Privatisierung der Bahnpolizei. Daran war ein erster Entwurf im Nationalrat vor gut einem Jahr gescheitert.
Die Verkehrskommission des Nationalrats hatte darauf umgehend eine neue Vorlage erarbeitet. Dieses neu aufgelegte Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr hat die grosse Kammer in der Frühlingssession verabschiedet.
Es unterscheidet klar zwischen einer Transportpolizei mit polizeilichen Funktionen und einem Sicherheitsdienst mit weniger Kompetenzen. Nur der Sicherheitsdienst darf privaten Unternehmen übertragen werden, die Transportpolizei muss wie bisher beim Transportunternehmen bleiben.
Die Transportpolizei darf verdächtige Personen vorübergehend festnehmen und Gegenstände beschlagnahmen. Der Sicherheitsdienst dagegen darf Personen zwar kontrollieren, aber nicht festnehmen. Seine Kompetenzen beschränken sich im wesentlichen auf die Durchsetzung von Bestimmungen der Transportunternehmen.
Der Ständerat stimmte diesem Konzept diskussionslos zu. Selbst die Frage der Bewaffnung der Transportpolizei gab nicht mehr zu reden: Der Entscheid darüber wird dem Bundesrat übertragen. Im Nationalrat hatte sich die Linke noch für ein explizites Verbot von Schusswaffen in Zügen und Bussen stark gemacht.
Die Vorlage ist auf die SBB gemünzt, die wohl auch in Zukunft als einziges Transportunternehmen eine eigene Transportpolizei haben wird. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Das Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.