Ständerat heisst Gesetz für Risikosportarten gut
Bern - Risikosportarten, die im Gebirge abseits von Weg und Steg sowie an Bächen und Flüssen betriebenen werden, unterstehen künftig gesetzlichen Vorschriften. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung. Darin sind sich die Parlamentskammern einig.
Der Ständerat stimmte dem Gesetz am Mittwoch mit 28 zu 1 Stimme zu. Mit kleinen redaktionellen Änderungen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.
Das Rahmengesetz gilt für Bergführer und für Schneesportlehrer, die abseits der Pisten Aktivitäten leiten, für Canyoning, River-Rafting, Wildwasserfahrten sowie für Bungee-Jumping. Der Bundesrat kann bei Bedarf weitere vergleichbar riskante Sportarten auf diese Liste setzen.
Professionelle Anbieter dieser Sportarten brauchen neu eine Bewilligung und müssen mehrere Vorschriften einhalten. Etwa müssen sie ihre Kunden über mit dem Abenteuer verbundene Gefahren aufklären und sich vergewissern, dass die Kunden von ihrem Leistungsvermögen her in der Lage sind, die Aktivität auszuüben.
Weiter müssen Führer Wetter und Schneebedingungen im Auge behalten und sicherstellen, dass genügend Begleiter auf der Tour dabei sind. Auch auf die Umwelt haben sie Rücksicht zu nehmen. Wer eine Bewilligung für das Anbieten einer Risikosportart hat, muss sich entsprechend versichern.
Vorsätzlich begangene Verstösse gegen das Gesetz werden mit Bussen von bis zu 10'000 Franken geahndet. Genannt werden unter anderem die Tätigkeit ohne Bewilligung respektive Angebote ohne Zertifikat oder irreführende Informationen, um an eine Bewilligung zu kommen. Ausgenommen von den Regelungen bleiben Jugend+Sport-Leiter sowie Leiter von Sportvereinen.
Lange GeschichteDas Gesetz "über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikosportarten" hat eine lange Geschichte. Angestossen worden war die Diskussion im Jahr 2000 vom damaligen Walliser CVP-Nationalrat Jean-Michel Cina mit einer parlamentarischen Initiative.