Ständerat für erweitertes Vorprüfungsverfahren bei Volksinitiativen
Volksinitiativen sollen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat einer Motion seiner Staatspolitischen Kommission für eine erweiterte Vorprüfung von Volksbegehren zugestimmt.
Der Bundesrat soll die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen ausarbeiten. Demnach soll neu noch vor der Unterschriftensammlung eine - allerdings nicht bindende - materielle Vorprüfung bezüglich der Gültigkeit einer Initiative vorgenommen werden.
Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, dass es den Initianten freistehen würde, den Initiativtext dem Ergebnis der Begutachtung anzupassen oder nicht. Das Prüfungsergebnis müsste den Bürgerinnen und Bürgern allerdings auf den Unterschriftenbögen zur Kenntnis gebracht werden.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat eine noch weitergehende Motion ausgearbeitet. So soll der Katalog der materiellen Gründe erweitert werden, nach denen eine Initiative für ungültig erklärt werden kann.
Heute kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie unter anderem zwingendem Völkerrecht widerspricht - etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei.
Nach Ansicht des Bundesrats sollen künftig auch solche Initiativen für ungültig erklärt werden, die im Widerspruch zum Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung stehen.