Staatsanwaltschaft reicht nach Urteil in der A9-Affäre Berufung ein
Sitten - Die Zentrale Staatsanwaltschaft Wallis ficht das Urteil des Bezirksgerichtes Brig in der A9-Affäre um unerlaubte Vorauszahlungen an. Sie hält an den Anklagepunkten der Urkundenfälschung fest, wie sie am Montag mitteilte.
Im Oktober hatte das Bezirksgericht Brig alle neun Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Männer beschuldigt, für fünf Baustellen der Autobahn A9 im Oberwallis Zahlungen von bis zu 40 Millionen Franken für Arbeiten erwirkt zu haben, die noch nicht geleistet worden waren.
Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Urkundenfälschung, ungetreue Geschäftsbesorgung, ungetreue Geschäftsführung sowie in einem Falle Betrug vor. Nun hat sie das Urteil vom 25. Oktober angefochten. Dies, "weil nach ihrer Auffassung Ausmassurkunden mit falschem Inhalt erstellt und gestützt darauf unberechtigte Vorauszahlungen geleistet wurden", wie sie mitteilte.
Das Bezirksgericht Brig hatte die Freisprüche unter anderem mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft begründet. Diese entspreche nicht "in jeder Hinsicht" den gesetzlichen Anforderungen. Vor allem sei nicht klar geworden, welcher konkrete Schaden zu wessen Last entstanden sei.