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Sexuelle Übergriffe auch im Kloster Einsiedeln

Dieser Inhalt wurde am 19. März 2010 - 13:36 publiziert
(Keystone-SDA)

Bern - Das Bistum Basel versucht in der Missbrauchsgeschichte um den Pfarrer in Schübelbach SZ Licht ins Dunkel zu bringen. Nach Recherchen im Archiv stellte das Bistum Basel fest, dass die Verantwortlichen die Vorgeschichte des Paters kannten.
Als der Pater "in den Dienst übernommen wurde, wussten die Verantwortlichen des Bistums Basel offenbar, dass er die vorherigen Einsatzorte wegen unerlaubter sexueller Handlungen hatte verlassen müssen", schrieb das Bistum auf seiner Internetseite nach Recherchen der Informationssendung "10vor10" des Schweizer Fernsehens.
In Absprache mit dem Ordensvorgesetzten "wurde dem Einsatz unter folgenden Auflagen zugestimmt: ärztliche Behandlung und Begleitung durch den zuständigen Pfarrer als Vorgesetzten und 'geistlichen Vater'".
"Obwohl die Bistumsleitung bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Kenntnis davon hat, dass der Pater während der 16 Jahre seines Einsatzes im Bistum Basel pädophiler Handlungen schuldig geworden ist, müssen die Umstände seiner Anstellung ab 1978 (trotz einschlägiger Vorgeschichte) aus heutiger Sicht als unvertretbare Fehleinschätzung bezeichnet werden", schreibt das Bistum Basel weiter.
Der Pater war ab 1971 im Bistum Basel tätig, in der Pfarrei Baden AG - erst als Aushilfspriester und ab 1978 als Vikar/Pfarrhelfer. Verantwortlich für das Bistum Basel war zu dieser Zeit Bischof Anton Hänggi. Er starb 1994.
1987 wurde der Pater ins Kloster zurückberufen "wegen drückendem Personalmangel", wie das Bistum in seiner Mitteilung weiter erklärt. 1992 wechselte der Pater nach Schübelbach im Kanton Schwyz.
In Basel amtete zu diesem Zeitpunkt Otto Wüst als Bischof und im neu für den Pater zuständigen Bistum Chur herrschte der umstrittene Bischof Wolfgang Haas. Wüst verstarb 2002; Haas war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Das Bistum Basel zeigt sich in seiner Medienmitteilung selbstkritisch: "Bedauerlicherweise passt das Vorgehen ins Gesamtbild der damaligen Zeit, in welcher nicht nur, aber auch in der katholischen Kirche registrierte Täter im Amt bleiben konnten.

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