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Sbrinz oder Walliser Raclette künftig auch in EU geschützt

Dieser Inhalt wurde am 13. September 2011 - 12:04 publiziert
(Keystone-SDA)

Sbrinz oder Walliser Raclette sollen künftig auch in der EU geschützt sein. Am Dienstag gab das EU-Parlament in Strassburg als letzte Instanz grünes Licht für ein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU).

Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben. Bereits Mitte Mai hatten Bundesrat Johann Schneider-Ammann und EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos das Abkommen in Brüssel unterzeichnet.

Ciolos bezeichnete das Abkommen als ein Schlüsselelement in der gemeinsamen Agrarpolitik. Schneider-Ammann hielt fest, dass die Schweiz mit dem Abkommen "mehr Rechtssicherheit und Marktzugang" erhalte. Klar seien damit auch Ambitionen verbunden, das Export-Volumen der Qualitätsprodukte zu steigern.

Drittgrösster Exportmarkt

Im EU-Parlament wurde am Dienstag darauf hingewiesen, dass eine "kontinuierliche Zusammenarbeit der EU mit den Schweizer Behörden von grösster Bedeutung" sei. Denn 2010 führte die EU landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von 6,3 Milliarden Euro in die Schweiz aus.

Damit war diese der drittgrösste Exportmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU. Nach der Zustimmung im EU-Parlament soll das Abkommen voraussichtlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Das Abkommen wird als neuer Anhang dem bereits bestehenden Agrarabkommen von 1999 beigefügt. Dank des Abkommens sind künftig Schweizer Produkte wie der Vacherin Mont-d'Or, das Bündnerfleisch oder der Gruyère auch in der EU geschützt.

Emmentaler ausgeklammert

Ausgeklammert bleibt vorerst der Emmentaler-Käse. Für die EU bezeichnet "Emmentaler" nur eine Käsesorte und hat nichts mit dem bernischen Kantonsteil zu tun. Das Problem soll nun später in einer so genannten "Rendez-vous"-Klausel geklärt werden.

Während aus der Schweiz dank des Abkommens rund 20 Produkte EU-weit geschützt werden, sind es umgekehrt über 800 Produkte. Die Herkunftsbezeichnungen von Weinen und Spirituosen anerkennen die Schweiz und die EU bereits seit 1999.

Die Listen der Produkte, die gegenseitig geschützt werden, sollen regelmässig angepasst werden können. Neue Registrierungen werden einmal im Jahr im gemischten Ausschuss, in dem sich beide Parteien treffen, diskutiert und aufgenommen.

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