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Rekurs ohne aufschiebende Wirkung für Basel Tattoo

Dieser Inhalt wurde am 15. Mai 2012 - 17:06 publiziert
(Keystone-SDA)

Das Militärmusikfestival Basel Tattoo kann Ende Juni seine Tribünen aufbauen: Die Baurekurskommission hat am Dienstag einem Rekurs gegen die Bewilligung für den Anlass die aufschiebende Wirkung abgesprochen. Dies bedeutet kein Präjudiz für den Hauptentscheid.

"Nach dem aktuellen Stand des Verfahrens kann das Basel Tattoo 2012 durchgeführt werden", teilte die Kommission mit. Eine aufschiebende Wirkung für den Rekurs wäre "nicht verhältnismässig" wegen der weit fortgeschrittenen Planung, wirtschaftlicher Interessen der Veranstalterin sowie der Bedeutung des Anlasses für das lokale Gewerbe.

Gegen das Allmendnutzungsgesuch des "Basel Tattoo" hatte der Verein "Heb Sorg zum Glaibasel" zusammen mit Anwohnern und Gewerbetreibenden Einsprache erhoben. Er wehre sich nicht gegen das Militärmusikfestival, sondern gegen die zusehends grössere Belegung des Kasernenareals durch Veranstaltungen, teilte er damals mit.

Die Allmendverwaltung trat jedoch mit einer formellen Begründung nicht auf diese Einsprache ein, wogegen der Verein rekurrierte. Die Tattoo-Verantwortlichen sahen ihren Zeitplan bedroht, weshalb sie ihrerseits gegen die aufschiebende Wirkung des Vereins-Rekurses vorgingen. Darüber hat nun die Baurekurskommissions-Präsidentin entschieden.

Alle umstrittenen Sachfragen noch offen

Erst im Hauptverfahren geklärt werden die Rekurslegitimation des Vereins, die Rechtmässigkeit des Bewilligungsverfahrens - das Tattoo wurde diesmal für drei Jahre bewilligt - sowie insbesondere die Zonenkonformität des Grossanlasses. Diese Entscheide fallen erst in ein paar Monaten, also nach dem diesjährigen Tattoo.

Das Militärmusikfestival plant heuer 16 Vorstellungen vom 13. bis 21. Juli. Diese sind derzeit zu 99 Prozent ausverkauft, wie es auf Anfrage hiess. Im vergangenen Juli hatte die sechste Ausgabe des Anlasses fast 260'000 Besuchende angelockt.

Theoretisch kann die Verfügung der Baurekurskommissions-Präsidentin innert zehn Tagen ans Appellationsgericht weitergezogen werden; die Begründung dazu wäre innert 30 Tagen zu liefern. Einem solchen Rekurs käme jedoch nicht automatisch aufschiebende Wirkung zu. Der Aufbau für das Tattoo soll am 29. Juni beginnen.

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