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Prozess gegen Hells Angels wegen unvollständiger Beweislage vertagt

Dieser Inhalt wurde am 17. Oktober 2011 - 16:08 publiziert
(Keystone-SDA)

Das Bundesstrafgericht hat den Prozess gegen drei Zürcher Hells Angels und einen früheren Chef wegen einem Beweismittel-Chaos der Bundesanwaltschaft (BA) vertagt. Diese wird aufgefordert, bis zum 21. November ihre Daten zu ergänzen und neu zu ordnen.

Bei den fraglichen Beweismitteln geht es um Aufnahmen von Telefonabhörungen und Raumüberwachungen, auf welche die BA ihre Vorwürfe gegen die vier Beschuldigten stützt. Unter anderem war 2003 eine Wohnung des hauptangeschuldigten Ex-Präsidenten akustisch und optisch verwanzt worden.

Termin für Fortsetzung offen

Neben der Ergänzung und Neuordnung wird die BA aufgefordert, die Aufnahmen in einem Format abzuspeichern, das allen Beteiligten eine problemlose Sichtung ermöglicht. Zudem hat sie ein chronologisches Verzeichnis der Aufnahmen zu erstellen.

Der Termin für die Fortsetzung des Prozesses ist noch offen. Den Verteidigern wird zuvor Gelegenheit gegeben werden müssen, das neue Beweismittelpaket zu sichten. Das Beweis-Chaos der BA war bereits bei Prozessbeginn am Montagmorgen ein Thema gewesen.

Verteidiger Valentin Landmann hatte moniert, dass eine Sichtung des umfangreichen Materials aus technischen und zeitlichen Gründen gar nicht möglich gewesen sei. Später stellte sich dann heraus, dass das dem Gericht zur Verfügung stehende Material auch unvollständig ist.

Vorwurf der Fishing-Expedition

Ob die Beweismittel der BA auch illegal beschafft wurden, wie dies Landmann behauptete, wird das Gericht erst beim Endurteil entscheiden. Laut Landmann soll für die Überwachungsmassnahmen in dem ursprünglich wegen organisierter Kriminalität geführten Verfahren kein ausreichender Anfangsverdacht bestanden haben.

Die BA habe bei der Suche nach Straftaten der Hells Angels vielmehr ihre Netze auf gut Glück ausgeworfen. Die BA wirft den vier Beschuldigten qualifizierte Drogendelikte, versuchte Erpressung, versuchte Freiheitsberaubung und Entführung sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu einem Raub vor.

Hauptangeschuldigter ist der frühere Präsident des Hells Angels MC Zürich, der mittlerweile nicht mehr dem Motorradklub angehört. Er soll bei allen Delikten mit von der Partie gewesen sein. Die anderen Beschuldigten haben sich laut BA jeweils nur an einzelnen Taten als Mittäter oder Gehilfen beteiligt.

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