Presserat heisst Beschwerde gegen "Blick" teilweise gut
Bern - Der Presserat hat die Beschwerde eines Fussballers gegen den "Blick" teilweise gutgeheissen. Der Mann warf der Tageszeitung vor, verdeckte Recherche betrieben und seine Privatsphäre verletzt zu haben.
Der "Blick" hatte im Februar 2010 mit der Schlagzeile "Er war der Schweizer Filialleiter der Wettmafia" über einen Nachwuchsfussballer berichtet, wie der Presserat in seiner Stellungnahme vom Dienstag schreibt. Die Informationen für den Artikel stammten von der Facebook-Seite des Betroffenen.
Zum Artikel wurde ein Bild veröffentlicht, das den Mann mit einem Streifen über der Augenpartie abbildete. Das Porträt wurde aus Sicht des Presserates nur rudimentär verfremdet. Zudem standen im Text Angaben zum Protagonisten, die ihn über sein engeres soziales Umfeld hinaus erkennbar machten. Deshalb habe der "Blick" die Privatsphäre verletzt, schreibt der Presserat weiter.
Verdeckte Recherche nicht erwiesenDer Fussballer hatte nebst der Verletzung der Privatsphäre auch gegen die verdeckte Recherche der Zeitung protestiert. Der "Blick" habe sich unberechtigt Zugang zu seiner Facebook-Seite verschafft und von dort nebst Informationen auch ein Bild entnommen.
Für den Presserat ist jedoch nicht belegt, dass die Zeitung über verdeckte Facebook-Freundschaftsanfragen an die Informationen gelangte. Die Kommunikation in einem sozialen Netzwerk wie Facebook diene aber nicht der Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
Allein wegen eines Facebook-Eintrags sei nicht zu vermuten, dass der Betroffene die Verwicklung in einen Fussball-Wettskandal der Öffentlichkeit via "Blick" habe kundtun wollen, schreibt der Presserat.
Zudem habe der Betroffene der Redaktion vor der Veröffentlichung des Artikels über seinen Anwalt mitgeteilt, sie solle weder seinen Namen noch sein Bild veröffentlichen.