Premiere: Zug führt Bescheinigung für Lebensmittelsicherheit ein
Zürich - Das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Zug hat an 574 Betriebe der Lebensmittelbranche die "Amtliche Bescheinigung für Lebensmittelsicherheit" vergeben. Zug ist der erste Kanton, der eine solche Bescheinigung zum Schutz der Konsumenten kennt.
Für die Konsumenten bedeute die amtliche Bescheinigung grössere Transparenz, heisst es in einer Mitteilung der Gesundheitsdirektion. Abgegeben werde sie nur an Betriebe, die Lebensmittel direkt an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, nicht aber an Betriebe, die lediglich von Dritten bezogene vorverpackte Waren abgeben.
Eingeführt wurde die Bescheinigung mit dem neuen Gesundheitsgesetz. Die Urkunde gibt Auskunft über den Stand der Lebensmittelsicherheit eines Betriebes. Dazu gehören die Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln, der Schutz vor Täuschung und der Schutz der Gesundheit der Konsumenten.
Die Lebensmittelsicherheit sei im Kanton Zug erfreulich gut, heisst es in der Mitteilung. 244 Betriebe (42,5 Prozent) erhielten das Prädikat "sehr gut", 232 Betriebe (40,4 Prozent) wurden als "gut" bezeichnet. 87 Betriebe (15,2 Prozent) wurden vom Amt für Verbraucherschutz als "genügend" und 11 Betriebe (1,0 Prozent) als "ungenügend" eingestuft.