Preisüberwacher soll bei Gewinnzielen der SBB mitreden können
Für die Festlegung der Gewinnziele der SBB soll zwar grundsätzlich der Bundesrat zuständig sein, doch soll der Preisüberwacher eingebunden werden. Dies möchte die Verkehrskommission des Ständerates (KVF).
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen, im Rahmen der Bahnreform 2 einer entsprechenden Regelung zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Grundsätzlich empfiehlt die Kommission dem Ständerat, bei der Tarifgestaltung an seiner bisherigen Position festzuhalten.
Mit der Bahnreform 2 sollen Transportunternehmen bei der Tarifgestaltung einen grösseren Spielraum erhalten. Preisüberwacher Stefan Meierhans kritisierte vergangenen Sommer, dass die SBB im Personenverkehr überhöhte Gewinne einfahre.
Die SBB sprach von einem Spannungsverhältnis. Der Bundesrat gebe ein Gewinnziel in dreistelliger Millionenhöhe aus, worauf der Preisüberwacher beim Versuch interveniere, diese Vorgaben zu erreichen, kritisierte sie. Der Bund verlange von der SBB insbesondere im Personenverkehr Gewinne. Dies bedinge unternehmerischen Spielraum.
kf spricht von Mogelpackung
Was auf den ersten Blick als einen zu befürwortenden Einbezug des Preisüberwachers angepriesen werde, sei bei genauerer Betrachtung eine Mogelpackung, schrieb das Konsumentenforum (kf) am Mittwoch. Sie bedeute nämlich in Tat und Wahrheit eine massive Einschränkung der diesbezüglichen Kompetenzen des Preisüberwachers.
Denn was bei diesem "Kompromiss" elegant unter den Teppich gekehrt werde, sei die Tatsache, dass der Preisüberwacher - einmal angehört - an die vom Bundesrat frei festgesetzten Gewinnziele der SBB gebunden wäre.
Somit müsste er, trotz bestehender Verfügungsgewalt, faktisch Tariferhöhungen im SBB-Personenverkehr hinnehmen, wenn diese innerhalb der festgesetzten Gewinnziele gerechtfertigt seien. Für das kf ist dieser Vorschlag inakzeptabel.