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Polnisches Gericht lässt fremden- und schwulenfeindliche Symbole zu

Dieser Inhalt wurde am 23. November 2011 - 14:15 publiziert
(Keystone-SDA)

Die gerichtliche Eintragung offensichtlich neonazistischer und homosexuellenfeindlicher Symbole als Kennzeichen einer rechtsextremistischen Vereinigung hat in Polen für Empörung gesorgt.

Die rechtsextreme Organisation Nationale Wiedergeburt Polens erklärte am Mittwoch auf ihrer Internetseite, ein Gericht habe "nach zweijährigen juristischen Kämpfen" ein keltisches Kreuz und "ein Verbotszeichen für Schwuchteln" als offizielle Erkennungszeichen des Zusammenschlusses anerkannt.

Auf letzterem ist ein stilisierter Sexualakt zweier Männer mit einem roten Balken durchgestrichen.

"Diese Symbole nehmen direkten Bezug auf die Tradition faschistischer, neonazistischer und fremdenfeindlicher Intoleranz", sagte der Abgeordnete der antiklerikalen Oppositionspartei Palikot und Homosexuellenaktivist Robert Biedron und rief Polens Justizministerium zum Einschreiten auf.

Auch Grzegorz Schetyna aus der Spitze der regierenden liberalen Bürgerplattform von Ministerpräsident Donald Tusk sagte dem polnischen Sender Radio Zet, diese Art von Symbolen sei nicht zu akzeptieren. Der für die Eintragung zuständige Richter sei offenbar "seinen Aufgaben nicht gewachsen".

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