Neue Sozialversicherungsabkommen mit Serbien und Montenegro
Bern - Die Schweiz hat mit Serbien und Montenegro neue Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Damit können sich Rentner auch künftig ihre IV- oder AHV-Gelder in diesen Ländern auszahlen lassen.
Die neuen Vereinbarungen ersetzen das Abkommen mit Jugoslawien. Nach dem Zerfall des Staates hatte die Schweiz mit den Nachfolgestaaten nach und nach neue Abkommen ausgehandelt. Bereits in Kraft ist das Abkommen mit Kroatien, mit Bosnien-Herzegowina laufen Verhandlungen.
Die nun unterzeichneten Abkommen mit Serbien und Montenegro müssen noch vom Parlament genehmigt werden. Inhaltlich decken sie sich weitgehend mit dem bisherigen Abkommen, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Montag mitteilte. Sie regeln den Export von Rentenleistungen und die gegenseitige Verwaltungshilfe.
Enthalten ist auch eine Rechtsgrundlage für die Betrugsbekämpfung. Demnach sollen Serbien und Montenegro der Schweiz bei Verdacht auf Betrug bei den Ermittlungen behilflich sein, wie Stephanie Koch vom BSV auf Anfrage sagte. Bestehe ein begründeter Verdacht, dass jemand unrechtmässig Rentenleistungen beziehe, könne eine anerkannte Stelle im betreffenden Staat eingeschaltet werden.
Keine Neurenten im KosovoKein Abkommen hat die Schweiz bislang mit dem Kosovo ausgehandelt. Kosovarische Neurentner können sich deshalb seit dem 1. April ihre IV- oder AHV-Renten nicht mehr im Kosovo auszahlen lassen. Sie erhalten ihre Renten nur noch, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind.
Dies hat nicht zuletzt mit Betrugsfällen zu tun. Der Hauptgrund sei jedoch, dass Kosovo noch kein eigentliches Sozialversicherungssystem habe, sagte Koch. Dies verunmögliche eine gegenseitige Regelung.
Zur Betrugsbekämpfung bei den laufenden Renten lässt die IV im Kosovo seit Ende letzten Jahres in Einzelfällen Rentner observieren, wie sie im Sommer bekannt gab. Einen früheren Versuch hatte sie abgebrochen, weil die Ermittler bedroht worden waren.