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Nationalratskommission für Frauenrentenalter 65

Dieser Inhalt wurde am 14. Oktober 2011 - 16:52 publiziert
(Keystone-SDA)

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) will das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöhen. Mit 13 zu 11 Stimmen hat sie einer parlamentarischen Initiative aus den Reihen der FDP zugestimmt und die Schwesterkommission des Ständerats mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt.

Mit der Anhebung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre sollen jährlich 800 Millionen Franken gespart werden. Mit diesem Geld soll die AHV ihre Finanzierungsbasis verbessern.

Es soll "unter keinen Umständen für kompensatorische Zwecke verwendet werden", wie es im Initiativtext heisst. Gemeint ist damit, dass das Geld beispielsweise nicht zur Finanzierung von Frühpensionierungen für sozial Schwächere eingesetzt werden darf.

Wie die Parlamentsdienste am Freitag in einem Communiqué mitteilten, ist die Mehrheit beider Kommissionen der Ansicht, dass die Gleichstellung von Mann und Frau auch zu einer Gleichbehandlung beim Rentenalter führen muss.

Gescheitertes Anliegen wieder aufgenommen

Mit der Annahme der parlamentarischen Initiative nehmen die SGK einen der umstrittenen Punkte aus der im Herbst 2010 gescheiterten 11. AHV-Revision wieder auf. Diese war von der Linken abgelehnt worden, weil das durch das Frauenrentenalter 65 eingesparte Geld nicht voll in eine soziale Abfederung von Frühpensionierungen fliessen sollte. Die SVP hatte die Vorlage abgelehnt, weil nicht ganz auf die Abfederung verzichtet worden war.

Nicht aufgenommen wurde von der nationalrätlichen SGK ein anderer umstrittener Vorschlag: Mit 17 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte es die Kommission ab, fortan auf die automatische Anpassung der Renten an die Teuerung alle zwei Jahre zu verzichten.

Die SGK des Ständerats hatte vorgeschlagen, die Teuerung nur noch auszugleichen, wenn der AHV-Ausgleichsfonds noch über Vermögen von mehr als 70 Prozent einer Jahresausgabe verfügt. Enthält der Fonds weniger Geld, soll die Teuerung nur noch ausgeglichen werden, wenn die Inflationsrate bei über 4 Prozent liegt.

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