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Nationalrat verpflichtet Kantone zu Massnahmen gegen Zweitwohnungen

Dieser Inhalt wurde am 11. Dezember 2009 - 10:46 publiziert
(Keystone-SDA)

Bern - Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, Massnahmen gegen überbordenden Zweitwohnungsbau zu treffen. Er hat dazu einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. Konkrete Vorschriften, wie die Kantone das Problem lösen sollen, wollte der Nationalrat aber nicht machen.
Die Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist die Antwort des Bundesrats auf die geplante Aufhebung der Lex Koller. Dank flankierenden Massnahmen soll sich das Zweitwohungsproblem nicht weiter zuspitzen, obwohl der Verkauf von Grundeigentum an Ausländer keinen Einschränkungen mehr unterliegt.
Ausserdem soll die Teilrevision als indirekter Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative von Franz Weber dienen. Weber will den Anteil von Zweitwohnungen in allen Gemeinden auf 20 Prozent beschränken.
Denn in den letzten Jahrzehnten ist der Bau von Ferienhäusern und -wohnungen besonders in alpinen Tourismusorten aus dem Ruder gelaufen. Obwohl die Wohnungen und Häuser selten belegt sind und die Betten damit kalt bleiben, müssen die Tourismusorte ihre allgemeine Infrastruktur auf die wenigen Wochen mit hoher Auslastung ausrichten.
Gemäss den Vorschlägen des Bundesrats sollen die Kantone verpflichtet werden, in ihren Richtplänen Gebiete mit hohen Zweitwohnungsbeständen zu bezeichnen. Dort sollen sie mit geeigneten Massnahmen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sorgen.
In der Gesamtabstimmung folgte der Nationalrat Bundesrat Leuenberger und hiess die Vorlage mit 124 gegen 53 Stimmen bei 9 Enthaltungen gut. Das Geschäft gelangt nun in den Ständerat.

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