Mutter hat ihre Kinder ermordet - lebenslängliche Freiheitsstrafe
Zürich - Die Zwillingsmutter von Horgen ZH hat an Weihnachten 2007 ihre Kinder getötet. Des Zürcher Geschworenengericht sprach die 36-Jährige des mehrfachen Mordes schuldig. Es sprach eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Die Frau muss eine Therapie absolvieren.
Zudem muss sie ihrem ehemaligen Mann eine Genugtuung von 150'000 Franken sowie Schadenersatz von rund 15'000 Franken bezahlen.
Am Donnerstag wären die Zwillinge - ein Bub und ein Mädchen - zehn Jahre alt geworden. Nun wurde ihre Mutter schuldig gesprochen, sie ermordet zu haben. Die Angeklagte wies zwar jegliche Schuld von sich. Aber die Summe der Indizien belastete sie derart, dass ein Schuldspruch folgerichtig war.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag des Anklägers. Staatsanwalt Markus Oertle hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes gefordert.
Keine Chance hatte der Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Auch ihr Eventualantrag, die Frau wegen mehrfachen Totschlags mit sieben Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen, blieb erfolglos.
Im Laufe des rund zweiwöchigen Prozesses vor dem Zürcher Geschworenengericht sagten gegen 38 Zeugen und Experten aus. Sie belasteten die Angeklagte teilweise schwer.
Das Verhalten der Frau in der Untersuchung und vor Gericht sprach darüber hinaus gegen sie: Ihre Aussagen waren geprägt von Widersprüchen, Ungereimtheiten und klaren Lügen.
Nach eingehenden Untersuchungen war relativ rasch klar, dass in jener Nacht kein Einbruch stattgefunden hatte. Die Angeklagte hatte entsprechende falsche Spuren gelegt.
Auch ihr damaliger Ehemann, der Vater der Kinder, stand zu Beginn unter Tatverdacht. Er sass drei Monate in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen ihn machten aber klar, dass er nicht der Täter sein konnte.