Minderheitsaktionäre der Gornergrat-Bahn vor Bundesgericht erfolglos
Zwei Minderheitsaktionäre der 2005 mit einer Holdinggesellschaft fusionierten Gornergrat-Bahn in Zermatt sind vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Sie hatten die Ausrichtungen einer Ausgleichszahlung verlangt.
Die Gornergrat-Bahn (GGB) war mit Fusion von 2005 in die BVZ-Holding AG integriert worden. Zuvor hatte die BVZ mit einem Kauf-Tauschangebot rund 95 aller GGB-Aktien erworben. Die verbliebenen Minderheitsaktionäre sollten je GGB-Aktie mit drei Namenaktien der BVZ und 250 Franken in bar abgefunden werden.
Unter den Minderheitsaktionären befinden sich zwei deutsche Wirtschaftsprofessoren, die sich schon mehrfach als Vertreter von Kleinaktionären in Szene gesetzt haben. Sie verlangten 2005 mit einer Klage für sich und alle übrigen Minderheitsaktionäre eine Ausgleichszahlung für den Verlust ihrer Aktionärsrechte.
Der Betrag sollte vom Gericht bestimmt, beziehungsweise auf 410 Franken je alte GGB-Aktie festgelegt werden. Das Walliser Kantonsgericht wies ihre Forderung jedoch ab, worauf sie ans Bundesgericht gelangten. Die Richter in Lausanne haben ihre Beschwerde an der Beratung vom Dienstag nun ebenfalls abgewiesen.